Catégorie : Deutsch

  • „Écouter les invisibles“: Ein Seelsorger im Arbeitsalltag

    „Écouter les invisibles“: Ein Seelsorger im Arbeitsalltag

    Jean-Claude Huot war über zehn Jahre in der Arbeitsseelsorge des Kantons Waadt tätig. In seinem Buch „Écouter les invisibles“ beschreibt er seine Erfahrungen und betont, dass das Zuhören im Mittelpunkt seiner Arbeit stand. Die ökumenische Ausrichtung dieser Arbeitspastoral – also die Zusammenarbeit zwischen katholischen und protestantischen Vertretern – war dabei ein besonderes Merkmal. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Unterstützung von Menschen im Agrarsektor, nachdem eine erhöhte Suizidrate unter Landwirtinnen und Landwirten den Kanton alarmiert hatte.

    Huots Ansatz bestand weniger darin, konkrete Lösungen vorzugeben, als vielmehr Informationen zu vermitteln. Viele der Ratsuchenden waren Migrantinnen und Migranten, die neu in der Schweiz ankamen und sich im Arbeitsmarkt zurechtfinden mussten. Huot half ihnen, Sprachkurse zu finden, Arbeitsmarktstrukturen zu verstehen und rechtliche Fragen zu klären. Sein Ziel war es, den Menschen Autonomie zu ermöglichen, damit sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können. Besonders wichtig war ihm, das Selbstvertrauen der Ratsuchenden zu stärken – etwa indem er sie dabei unterstützte, ihre Kompetenzen in Lebensläufen sichtbar zu machen, auch wenn diese nicht immer formal anerkannt waren.

    Ein zentrales Anliegen Huots war es, die politische Dimension seiner Arbeit zu betonen. Ob in der Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz, bei Fastenaktion oder Public Eye – er erlebte immer wieder, wie politische und wirtschaftliche Entscheidungen das Leben von Menschen prägen. Sein Buch gibt jenen eine Stimme, die oft nur als Kostenfaktoren oder Statistiken wahrgenommen werden. Huot betont, dass die Würde jedes Menschen unveräußerlich ist und dass es wichtig ist, diese Würde unabhängig vom sozialen Status anzuerkennen.

    Besonders beeindruckt war Huot vom Glauben und der Hoffnung der Menschen in prekären Situationen. Viele vertrauten trotz aller Not darauf, dass sie nicht allein gelassen werden. Diese Haltung gab auch ihm selbst Kraft und bestärkte ihn darin, weiterhin für die Schwächsten einzustehen – sei es durch direkte Hilfe oder durch politisches Engagement.

    Für Huot ist die Kirche gefordert, als Advokatin der Gerechtigkeit zu wirken. Sie soll die Stimme derer verstärken, die in der Gesellschaft kaum gehört werden. Sein Fazit lautet, dass sich die Qualität einer Gesellschaft daran misst, wie sie mit den Schwächsten umgeht – ein Gedanke, der nicht nur in der Bibel, sondern auch in der Präambel der Schweizer Bundesverfassung verankert ist.

    Huots Buch ist somit nicht nur eine Berufsbiografie, sondern ein Plädoyer für Menschlichkeit im Arbeitsleben und für den Respekt vor der Würde jedes Einzelnen. Das Buch von Jean-Claude Huot « Écouter les invisibles » ist 2025 im St. Augustin Verlag erschienen.

    10.04.2026 FL

  • Karsamstag: wozu eigentlich?

    Karsamstag: wozu eigentlich?

    Im Kirchenjahr gibt es einen Tag. Da steht alles still. Kein Gottesdienst. Die Kirchen sind leer geräumt. Keine Frohbotschaft. Stille. Der Karsamstag ist eine klaffende Lücke zwischen Karfreitag und der Osternacht. Er ist ein Riss in Zeit, Raum und Sprache. Hans-Urs von Balthasar schreibt diesbezüglich: “Und es gibt diesen Tag, da der Sohn Gottes tot und Gott unzulänglich ist. Ja, um diesen Tag willen ist – wie die Tradition uns zeigte- Gott Mensch geworden.”

    Der Karsamstag ist der Tag des Schweigens Gottes. Jesus Christus hat durch seinen Tod am Kreuz das Sterben von innen erlebt – nicht als Zuschauer, sondern als Teilnehmer. Er hat das Äusserste des Menschseins auf sich genommen: die Verlassenheit, die Stille, das Ende. Und genau darin liegt ein radikales Bekenntnis: Gott ist nicht nur bei uns, wenn es hell ist. Er ist auch da – schweigend, wartend, ausharrend – im Dunkel. Emanuel – Gott mit uns – auch hier.

    Was hat uns dieser Tag zu sagen? 

    Der Karsamstag ist eine Haltungsschule. Was das bedeutet, zeigt sich, wenn wir in die Evangelien schauen. Die Auferstehung war noch nicht. Niemand wusste, was kommt. Die Apostel flohen. Einzig ein paar Frauen blieben – schweigend, trauernd, ausharrend. Wer den Verlust aushält, kann der Wirklichkeit ins Gesicht sehen. Das fordert viel.

    Trauer ist Realitätsbezug, keine Schwäche. Trauer ist eine zutiefst menschliche Erfahrung. Im Trauern bezeugen wir, was uns ein Mensch bedeutet hat – welchen Stellenwert er in unserem Leben einnahm. Trauer lügt nicht. Sie zeigt, was wirklich war.

    Wir hoffen – ohne uns sicher zu sein. Den Karsamstag ohne die Perspektive der Auferstehung zu betrachten zeigt, wie schwierig das ist. Und doch gehört genau dieser Punkt zum Glauben. Glauben heisst nie: vollständige Gewissheit. Es heisst: Handeln, obwohl der Ausgang offen ist. Hoffen bedeutet ein Wagnis – nicht blind, aber immer wieder neu anvertraut der Treue Gottes.

    Solidarität taucht ein, sie steht nicht drüber. Der Karsamstag steht sinnbildlich für die äusserste Solidarität Gottes mit den Menschen. Diese Solidarität kennt keine Grenze. Der Abstieg Christi zu den Toten bedeutet: Kein Mensch ist so verloren, dass Gott nicht dort wäre. Gott ist nicht Quelle des Leids – er teilt es. Durch Jesus Christus geht Gott den Weg bis in den Tod. Karl Barth schreibt: « So wie er [Jesus Christus] ist Gott. So bejaht er den Menschen. So nimmt er Anteil an ihm. So setzt er sich selbst für ihn ein. »

    Der Karsamstag: Ausharren als Bekenntnis. Auf den Karsamstag folgt die Osternacht. Christen leben im Vertrauen darauf, dass Leid und Tod nicht das letzte Wort haben. Die Auferstehung nimmt dem Leid nicht sein Gewicht, aber sie nimmt ihm das letzte Wort. Karsamstagsmomente behalten dennoch ihre volle Relevanz. Wenn wir solche Momente überspringen, leugnen wir den Skandal des Leidens und des Todes.

    Litteratur: 

    Hans Urs von Balthasar: Theologie der drei Tage. 

    Karl Barth: Die Menschlichkeit Gottes.

    30.03.2026 FL

  • Versorgt, verdingt, vergessen

    Versorgt, verdingt, vergessen

    Geschichte(n) von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz

    Derzeit ist die Ausstellung bis zum 15. März 2026 im Historischen Museum Lausanne zu sehen. Anschliessend wird sie nach Luzern (Mai bis Oktober 2026), Schaffhausen (Dezember 2026 bis Mai 2027), Bellinzona (Mai bis Oktober 2027) und schliesslich Bern (November 2027 bis Februar 2028) weiterreisen. Sie wurde vom Bundesamt für Justiz im Rahmen des Programms «Erinnern für die Zukunft» in Auftrag gegeben und wird von umfangreichem pädagogischem Material begleitet, angepasst an die drei Sprachregionen (Zeitzeugnisse, didaktische Einheiten für den Staatskunde- und Geschichtsunterricht), erarbeitet u.a. von den Pädagogischen Hochschulen Luzern und Waadt sowie der Scuola Universitaria Professionale della Svizzera italiana.

    Die Ausstellung beleuchtet die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, von denen im Laufe des 20. Jahrhunderts mehr als 100 000 Menschen in der Schweiz betroffen waren. Es handelt sich um behördliche Eingriffe (Inhaftierung, Internierung, erzwungene ausserfamiliäre Unterbringung), die ohne die Zustimmung der Betroffenen und ohne Beschwerdemöglichkeit durchgeführt wurden. Diese Unterbringungen führten meistens zur Trennung von Familien. Sie stützten sich auf das Strafgesetzbuch von 1912 (Art. 284, 369, 370, 406) sowie auf den Beschluss vom 24.10.1939 (der 1941 Gesetzeskraft erlangte) und dauerten bis in die 1980er-Jahre an. Betroffen waren mehrheitlich Kinder und Jugendliche.

    Die geltend gemachten Gründe waren meist moralischer Natur oder lagen in der Armut begründet (Arbeitslosigkeit, uneheliche Kinder, Krankheit der Eltern usw.). Auch Kinder aus Jenischen-Familien wurden auf diese Weise von ihren Familien getrennt, fremdplatziert oder interniert. Das erklärte Ziel war es, diese Menschen vor ihrem familiären Umfeld oder vor sich selbst zu «schützen», indem man sie ihrer Freiheit beraubte und von ihren Angehörigen trennte. Doch statt zur persönlichen Entwicklung beizutragen, waren diese Unterbringungen häufig mit verschiedenen Formen von Gewalt verbunden: körperliche und psychische Misshandlung, Zwangsarbeit, erzwungene Sterilisierung oder Kastration, nicht eingewilligte Pharmakexperimente, soziale Ausgrenzung u.v.m. Von 1930 bis 1980 betrafen diese Administrativversorgungen 648 Einrichtungen (Gefängnisse, Strafanstalten, Heime) in zahlreichen Kantonen. Die Ausstellung richtet ihren Fokus auf die Kantone Waadt, Bern, Schaffhausen, Luzern und Tessin.

    Diese Geschichte blieb der breiten Öffentlichkeit lange unbekannt. Die Opfer dieser Ungerechtigkeiten schwiegen während vieler Jahre – bis auf einige wenige Personen, die Lebenserinnerungen veröffentlichten. Über das Erlebte zu sprechen war schwierig in einem Umfeld, in dem diese Zustände unbequem waren, liefen sie doch dem Bild einer «modernen» und «liberalen» Schweiz zuwider. So tritt eine ganz andere Geschichte der Institutionen zutage: eine zwanghafte, paternalistische und oft gewalttätige.

    Die Ausstellung stellt die Lebensgeschichten der platzierten Kinder in den Mittelpunkt – durch Audio- und Videozeugnisse, aber auch durch den Zugang zu den Verwaltungsakten dieser Personen. Das persönlich Erlebte und der administrative Blick der Behörden treten dabei in einen Dialog.

    Durch diese Zeugnisse werden die Folgen dieser ungerechten Internierungen greifbar. Die erlittene Gewalt und die damit verbundene Stigmatisierung haben diese Menschen oft ihr ganzes Leben lang geprägt.

    Erst durch eine erfolgreiche Volksinitiative konnten gesetzliche Änderungen angestossen werden, die 2016 in einem Gesetz zur finanziellen Wiedergutmachung für die Opfer mündete. Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) sieht eine finanzielle Entschädigung von 25 000 CHF für die Opfer sowie einen erleichterten Zugang zu ihren Verwaltungsakten vor. Doch diese Entschädigungen tilgen das erlebte Leid nicht und entbinden weder von der Erinnerungspflicht , noch von der Aufgabe, die Zusammenhänge zu analysieren, die zu diesen Ungerechtigkeiten geführt haben. Hier setzt die wissenschaftliche Forschung an, mit dem Ziel zu verstehen, wie es zu diesen Auswüchsen kommen konnte und wie so viele Menschen und Institutionen daran beteiligt sein konnten. Die historische Forschung zeigt zudem, dass diese Zeugnisse nicht bloß individuelle oder rein subjektive Stimmen sind. Sie ergänzt und kontextualisiert die mündlichen Berichte anhand materieller Quellen (Akten, Verwaltungsdokumente, Bildmaterial usw.).

    Die Auswirkungen dieser Forschungen betreffen sowohl das Schreiben der Schweizer Geschichte als auch die Erinnerungspflicht, damit die Opfer – oder «Überlebenden», wie sich manche der in der Ausstellung porträtierten Zeuginnen und Zeugen selbst nennen – nicht in Vergessenheit geraten.

    F.Q., Trad. F.L 14.03.26

  • Wachsen lassen – aber wie?

    Wachsen lassen – aber wie?

    Ethische Fragen zur Gentechnik in der Schweizer Agrarpolitik

    Am 27. Februar wurden die Unterschriften zur Lebensmittelschutzinitiative eingereicht. Diese Fordert eine umfassende Risikoprüfung für gentechnisch modifizierte Organismen (GMO) in der Verfassung. Vox Ethica hat im Juli 2025 an der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien teilgenommen. 

    Dieses neue Gesetz soll neue Techniken zur Manipulation des genetischen Materials von Pflanzen regulieren. Unter die neue Gesetzgebung fallen auch Pflanzen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Gesetzesentwurf sieht die Legalisierung von zwei Verfahren der genetischen Veränderung (gezielte Cisgenese und Mutagenese) vor. In beiden Fällen handelt es sich um präzise Manipulationen des genetischen Materials von Pflanzen derselben Art oder von verwandten Arten. Mit diesem Gesetz würden diese Techniken, trotz des vom Parlament bis 2030 verlängerten Moratoriums für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, zugelassen.  

    Die „neuen Züchtungstechniken“ mögen zwar den Begriff „Gentechnik“ vermeiden, aber sie manipulieren dennoch das Genom von Pflanzen. Die Befürworter dieser Techniken präsentieren sie als präziser und sicherer als die derzeitigen Techniken der genetischen Veräderung. Sie versprechen zudem höhere Erträge und einen geringeren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus sollen diese Techniken einen Beitrag zur Anpassung der  Landwirtschaft an die Herausforderungen des Klimawandels leisten. Das neue Gesetz sieht eine Reihe von Zulassungs-, Selbstkontroll- und Sanktionsmassnahmen im Zusammenhang mit der Einführung dieser neuen Züchtungstechniken vor. Es sollen zwei getrennte Produktions- und Vertriebskanäle betrieben werden. Auf diese Weise hätten die Verbraucher und Produzenten die Wahl zwischen gentechnisch veränderten und nicht veränderten Produkten. 

    Vox Ethica hat zu diesem Gesetzentwurf mehrere Vorbehalte geäussert. Ersten stellt sie die Durchführbarkeit infrage und weist auf die zahlreichen Risiken hin, die mit zwei parallelen Produktions- und Vertriebskanälen verbunden sind. Zweitens stellt sich die Dienststelle gegen die Bezeichnung „neue Züchtungstechnologien”. Mit der Einführung dieser Bezeichnung schafft das Gesetz eine neue Terminologie, die darauf abzielt, das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu umgehen. Vox Ethica ist der Ansicht, dass diese Unterscheidung unzulässig ist und auch demokratische Fragen aufwirft. 

    Letztendlich liegen die eigentliche Herausforderung sowie die rote Linie, die nicht überschritten werden darf, in der Unumkehrbarkeit der genetischen Manipulationen, so zielgerichtet und entwicklungsfähig sie auch sein mögen. Da genetische Veränderungen an die Nachkommen weitergegeben werden, ist es schwierig, die Einführung einer jungen, vielversprechenden, aber unsicheren Technik mit all den noch nicht beherrschten Risiken, die sie mit sich bringt, in einem Zeitrahmen von mehreren Milliarden Jahren Evolution zu rechtfertigen.  

    In seiner 2015 veröffentlichten Enzyklika Laudato si’ stellt Papst Franziskus eine massive Ausbeutung der Erde und ihrer Ressourcen fest. Er betont die Demut, Verantwortung und Wahrung der Schöpfung, die den Christen obliegt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, schlägt Franziskus eine ganzheitliche Ökologie vor, die über rein technologische Lösungen hinausgeht. Dieser Ansatz setzt eine Entwicklung voraus, die alle Aspekte der menschlichen Entwicklung berücksichtigt und nicht nur die wirtschaftlichen. Aus dieser Perspektive lehnt Vox Ethika den Entwurf des neuen Gesetzes ab. Die Dienststelle befürwortet die Einhaltung des derzeitigen Moratoriums und unterstützt eine Vision der Landwirtschaft, die den schweizerischen Verhältnissen besser gerecht wird. Dabei handelt es sich um eine Landwirtschaft auf menschlicher Ebene mit kleinen bis mittelgrossen Betrieben, die ihre soziale und ökologische Verantwortung in den Dienst des Gemeinwohls und aller Lebewesen stellt. 

    FL / FQ

  • Für eine gerechte Weltordnung im Zeichen der Menschenrechte

    Für eine gerechte Weltordnung im Zeichen der Menschenrechte

    Zur Eröffnung der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats fand UN-GeneralsekretärAntónio Guterres klare Worte: „Rund um die Welt erleben die Menschenrechte einen Frontalangriff. Diese Attacke kommt weder aus dem Dunkeln noch überraschend. Nein, der Kampf wird vor aller Augen geführt, und zwar von jenen, die an der Macht sind.“

    Sowohl der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, wie auch die Präsidentin der UNO-Generalversammlung Annalena Baerbock zogen bei ihren Reden das gleiche vernichtende Fazit. Gewisse Machthaber, ohne sie beim Namen zu nennen, wähnten sich über dem Gesetz, dadurch seien lange selbstverständliche Grundprinzipien infrage gestellt.

    Täglich werden die Menschenrechte, selbst die grundlegendsten, verletzt. Insbesondere geschehen Angriffe auf die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, neue Formen der Sklaverei und Zwangsarbeit oder grausame und unmenschliche Übergriffe.

    Was tun in Anbetracht dieser besorgniserregenden Entwicklung? Volker Türk will eine globale Allianz von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren aufstellen, die sich dieser Entwicklung entgegenstellen und für die Menschenrechte einstehen.

    Was kann in dieser Situation die spezifische Rolle der Kirchen sein? Zahlreiche christliche Kirchen, aber auch andere Religionen und Gläubige weltweit setzen sich für die Menschen- und Bürgerrechte sowie für ein würdevolles Leben für alle ein. Dieses Engagement zeigt sich sowohl in öffentlichen Stellungnahmen als auch in konkreter Unterstützung (juristisch, sozial, wirtschaftlich) für vulnerable Menschen. Auch die Bildungsaspekte sind nicht zu vernachlässigen: Viele religiöse Organisationen bieten Bildungsangebote an, die darauf abzielen, die Inklusion der sozial Schwächsten zu fördern, sei es durch berufliche Ausbildung oder durch Programme zu Bürgerrechten. Dieses Engagement trägt zum Empowerment von Menschen und Gemeinschaften bei. In der Verkündigung und im Handeln von Jesus-Christ war es zentral:  Menschen in Not beizustehen, da jeder Mensch Ebenbild Gottes ist. Unabhängig von Herkunft oder sozialem Hintergrund gilt jeder Mensch als Träger einer unveräusserlichen Würde.

    Bereits 1963 setzte sich Johannes XXIII. in der Enzyklika Pacem in Terris im Namen der katholischen Kirche für die Menschenrechte und für eine multilaterale, auf dem Recht beruhende Weltordnung ein, wie sie von der UNO gefördert wird. Das Zweite Vatikanische Konzil und die nachfolgenden Päpste haben diesen Weg bestätigt, ebenso wie Leo XIV. in seiner Ansprache an das beim Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Korps vom 9. Januar 2026:

    „In diesem Sinne [zum Schutz der Menschenwürde] haben die Vereinten Nationen Konflikte geschlichtet, die Entwicklung gefördert und Staaten beim Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterstützt. In einer Welt, die von komplexen Herausforderungen wie geopolitischen Spannungen, Ungleichheiten und Klimakrisen geprägt ist, sollte die Organisation eine zentrale Rolle bei der Förderung des Dialogs und der humanitären Hilfe spielen und so zum Aufbau einer gerechteren Zukunft beitragen.“

    Auch die Schweiz hat im Bereich des Schutzes von Einzelpersonen und der grundlegenden Freiheiten noch Fortschritte zu machen. So sei etwa daran erinnert, dass sie das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (1990) nicht unterzeichnet hat, ein Übereinkommen, das genau darauf abzielt, sie vor Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen zu schützen.

    In der Schweiz engagiert sich die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) für den Schutz und die Förderung der Grundrechte. Die SMRI hat den Auftrag, die Interessen aller Bevölkerungsgruppen zu vertreten und sich für deren Rechte einzusetzen. Sie kooperiert mit Behörden auf allen staatlichen Ebenen, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, und der Wirtschaft. Sie informiert die Öffentlichkeit, Staat, Politik und Wirtschaft über die Menschenrechte. Sie analysiert deren Umsetzung in der Schweiz, weist auf Lücken hin, zeigt Korrektive auf, stösst den Dialog an und bringt sich in den politischen Diskurs ein. Vox Ethica unterstützt die Arbeit dieser Institution ausdrücklich.

    FL / FQ 26.2.2026

  • „Für ein Europa ohne organisierte Kriminalität“

    „Für ein Europa ohne organisierte Kriminalität“

    Justitia und Pax Europa – Jahrestreffen der Kommissionssekretäre in Turin, 13.–15. Februar 2026

    Die Schweizer Delegation der Kommission Justitia et Pax nahm am Treffen der europäischen Kommissionssekretäre in Turin teil. Ziel des Treffens war die Ausarbeitung des Aktionsplans von Justitia et Pax Europa für die nächsten vier Jahre, die Planung künftiger gemeinsamer Aktionen sowie die Vorbereitung der Generalversammlung vom 21. bis 26. September 2026 in Glasgow. Das Treffen fand im symbolträchtigen Friedensarsenal (Sermig, https://fr.sermig.org/) statt, einer ehemaligen Waffenfabrik, die in ein soziokulturelles Bildungszentrum umgewandelt wurde.

    Das Thema der konzertierten Aktion 2026 befasst sich mit organisierter Kriminalität und Möglichkeiten zur Bekämpfung dieses wachsenden Phänomens. Am Aschermittwoch, dem 18. Februar, wurde die gemeinsame Initiative „Europa und organisierte Kriminalität: Gemeinsam die Herausforderung meistern“ ins Leben gerufen. Die verschiedenen Verantwortungsebenen im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die begünstigenden Kontexte wurden hervorgehoben. Der Nährboden für organisiertes Verbrechen liegt insbesondere in seinen vielfältigen Verflechtungen und seiner Verstrickung mit der legalen Wirtschaft. Der Verein Libera (https://www.libera.it/) wurde von seinem Gründer Pater Luigi Ciotti, vorgestellt. Es handelt sich um ein Netzwerk von über 1.000 italienischen Vereinen, die sich im Kampf gegen Mafiaorganisationen engagieren.

    Rosanna Tabasso stellte das Friedensarsenal und die Aktivitäten von Sermig (Jugendmissionsdienst) vor. Der Verein trägt durch den Aufbau von Solidaritätsnetzwerken und Schulungsprogrammen für junge Menschen und Menschen in prekären Lebenslagen zu einer aktiven Friedenserziehung bei. Die Aktivitäten der Organisation umfassen staatsbürgerliche Bildung, Menschenrechtsbildung, Stärkung des sozialen Zusammenhalts und Förderung sozialer Gerechtigkeit. Der Verein solidarisiert sich in Aktionen mit den Opfern des organisierten Verbrechens und engagiert sich in der sozialen Umnutzung von der Mafia beschlagnahmten Immobilien und landwirtschaftlichen Flächen.

    Erzbischof Luigi Renna stellte anschliessend „Educare a una pace disarmata e disarmante“ (Erziehung für einen entwaffneten und entwaffnenden Frieden) vor. Dieses Dokument, das 2025 von der Italienischen Bischofskonferenz verfasst wurde, ist Teil einer Reihe von Publikationen zur Vermittlung christlicher Werte und bietet Wege für eine aktive Friedenserziehung und deren Umsetzung im Alltag. Der Leiter des Laudato-si’-Programms präsentierte die Online-Kurse zum Laudato-si’-Trainer (https://laudatosianimators.org/), die am 15. April 2026 beginnen. Diese Fernlehrgänge stehen allen Interessierten offen und sind auf Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar.

    Die Teilnehmenden diskutierten die Themen: Bildung als Schlüssel zu Frieden und Gerechtigkeit sowie Möglichkeiten zur Förderung aktiven Bürgerengagements, insbesondere unter jungen Menschen. Ebenfalls auf dem Programm war ein Besuch des Museums Casa Don Bosco, organisiert von der Seelsorge für Arbeit und Gesellschaft des Bistums Turin. In der Turiner Kathedrale nahmen die Teilnehmer an einer Messe teil, die von Kardinal Roberto Repole zelebriert wurde. Danach besuchten die Teilnehmer das Grab von Pier Giorgio Frassati, der kürzlich von Papst Leo XIV heiliggesprochen wurde.

    Zum Schluss dankten der Generalsekretär von Justitia et Pax Europa, Marek Misak, und die Ko-Präsidenten, Erzbischof Antoine Hérouard und Maria Hammershoy, der italienischen Kommission für ihre Gastfreundschaft und die Organisation dieser Tagung.

    Weiterführende Informationen:

    -Apostolische Note der Italienischen Bischofskonferenz, „Educare a una pace disarmata e disarmante“, Apostolische Note der Italienischen Bischofskonferenz, 2025, (I) https://www.chiesacattolica.it/wp-content/uploads/sites/31/2025/12/05/NotaPastorale_EducarePace.pdf

    -Website von „Justice and Peace Europe http://www.juspax-eu.org/de/

    -„Justitia und Pax Schweiz“: https://www.juspax.ch/

    Text: FQ. Übersetzung: FL

  • Ethik und Religion im öffentlichen Raum – eine störende Stimme?

    Ethik und Religion im öffentlichen Raum – eine störende Stimme?

    Aus christlicher Sicht kann man bei der Abwägung seiner Entscheidungen die vorhersehbaren Folgen nicht ausser Acht lassen – nicht nur für sich selbst oder seine Angehörigen, sondern auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gemeinschaft. An diesem Punkt werden unsere Entscheidungen zu echten ethischen Entscheidungen (und nicht nur zu einer blossen Interessenabwägung).

    Man kann sich fragen, welche Werte oder Prinzipien uns zu einer Entscheidung veranlassen. Basieren sie auf religiösen, sozialen, ethischen oder philosophischen Werten? Oder werden wir von Emotionen beeinflusst: Ist es Angst? Ist es Vertrauen? Die Hoffnung auf eine gerechtere Gesellschaft?

    Man kann sich auch fragen, woher diese Emotionen kommen, die dieses oder jenes Thema hervorrufen (Medien, Erfahrungen, Biografie, sozialer Kontext, Bildung …) und warum wir angesichts desselben Themas so unterschiedliche Emotionen empfinden. Dies führt dazu, dass man beim Abstimmen den Stellenwert der Demokratie selbst hinterfragt: Geht es nur darum, unsere Interessen zu verteidigen, oder streben wir etwas anderes an? Welche Art von sozialen Beziehungen und Gesellschaft wünschen wir uns?

    Was bedeutet es, sich von niemandem beeinflussen zu lassen? Es ist eine Art zu denken, dass man von anderen – wer auch immer sie sind – nichts zu lernen hat. Es ist paradox, dass wir uns in einer Zeit, in der Informationen noch nie so verbreitet und leicht zugänglich waren, in Sphären einheitlicher Bedeutungen einschliessen und versuchen, alles, was sich von unserer Meinung unterscheidet, nicht mehr zu sehen. Häufig reagieren wir abwertend, wenn wir mit anderen Sichtweisen konfrontiert werden (wie die unzähligen heftigen Kommentare in den sozialen Netzwerken deutlich zeigen).

    Uns scheint häufig kein Argument der anderen nützlich. Die Kritik an den Kirchen, wenn sie Standpunkte vertreten oder sich an der politischen Debatte beteiligen, ist oft heftig: Sie würden versuchen, uns zu einer bestimmten Wahlentscheidung zu bewegen und damit die Freiheit der Gläubigen einschränken. Diese Debatte findet auch in der Schweiz statt, fast jedes Mal, wenn Kirchen oder Gläubige öffentlich einen oder mehrere Standpunkte vertreten.

    In Zeiten von Influencern, viralem Marketing, sozialen Netzwerken und künstlicher Intelligenz, in denen Einflüsse oft undurchsichtig sind und die Aufmerksamkeitsspanne kurz ist, stört die Stimme der Kirchen. Sie ist oft unangenehm zu hören, weil sie nicht auf der Befriedigung individueller Interessen basiert, keine finanziellen Ziele verfolgt und nicht darauf aus ist, Follower oder Klicks zu generieren. Sie begnügt sich selten mit Unterhaltung oder dem Status quo und schmeichelt nicht dem Ego von Konsumentinnen oder Parteianhängern.

    Wer hat nicht schon einmal nach dem Gottesdienst den Satz gehört: „Ich will mir nicht vorschreiben lassen, wie ich abstimmen soll, niemand darf über meine politischen Entscheidungen bestimmen!“ Man kann darauf antworten, dass es gerade zu dieser Freiheit gehört, über die vielfältigen Standpunkte, Argumente und möglichen Positionen informiert zu sein. Die Freiheit, sich eine Meinung zu bilden und damit seine Bürgerrechte auszuüben, beruht auf dem Zugang zu vielfältigen Informationen. Die Erklärung der Menschenrechte erinnert an diese Notwendigkeit des Informationszugangs, der in allen totalitären Regimes infrage gestellt wird. Viele Völker auf der ganzen Welt kämpfen für den Zugang zu diversifizierten Informationen, um die Möglichkeit zu haben, sich frei zu äussern.

    Die Stimme der Kirchen und Gläubigen zu zensieren würde bedeuten, der öffentlichen Debatte eine wichtige Sichtweise vorzuenthalten, die oft gegen den herrschenden Diskurs Position bezieht und daher besonders wertvoll ist. Die Stimme der Evangelien, die von den Kirchen und Christen getragen wird, erinnert gerade daran, dass wir den Schwächsten und Bedürftigsten in unserer Gesellschaft Aufmerksamkeit schenken müssen. Diese Stimmen zum Schweigen zu bringen, bedeutet in gewisser Weise auch, diejenigen, die unsere Gesellschaft bereits marginalisiert, noch unsichtbarer zu machen.

    Sich den Ideen anderer zu öffnen und ihre Realitäten zu entdecken, verändert unsere Sichtweisen. Vielleicht ist es genau das, was uns Angst macht: mit anderen Meinungen, Informationen und Kontexten konfrontiert zu werden, die unsere Gewissheiten ins Wanken bringen könnten. Schuldgefühle sind nicht weit… Wir geraten so in eine unangenehme Situation des Zweifels.

    Zweifel und Hinterfragen sind jedoch untrennbar mit dem ethischen Denken verbunden. Angesichts fanatischer Diskurse ist es das Herzstück ethischer Überlegungen, unsere tatsächlichen Absichten zu hinterfragen: das, was wir für wahr halten, die Richtigkeit unserer Prinzipien und ihre Anwendung auf Situationen sowie die tatsächlichen Folgen unserer Entscheidungen. Zweifel, Nuancen, Fragen – all das versuchen totalitäre Sprachen und Fake News glätten.

    So analysierte bereits der Linguist Viktor Klemperer in seiner Untersuchung der Sprache des Dritten Reiches: Von Anfang der 1930er Jahre bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs notierte Klemperer täglich die Veränderungen der deutschen Sprache, die durch den totalitären Diskurs auferlegt wurden. Er beobachtete das Verschwinden von Nuancen, Bedingungsformen, hypothetischen und fragenden Formen zugunsten einer vereinfachten, beschwörenden und meist gewalttätigen Sprache.

    Welche Rolle würden die Kirchen und Gläubigen spielen, wenn sie mundtot gemacht wären und sich nicht mehr für aktuelle Fragen interessierten? Wenn sie nicht mehr versuchen würden, gemeinsam mit anderen über Entscheidungen nachzudenken, die unsere Gesellschaften beeinflussen? Würden sie sich von allem abwenden, was die heutige Welt ausmacht, nicht mehr Zeugnis ablegen von dem, was sie täglich sehen und erleben, und zu keinem Zeitpunkt an die Beiträge der frohen Botschaft erinnern? Würden sie dann noch ihre Rolle spielen? Läuft die Religion dann nicht Gefahr, zu Opium zu werden, das unsere Herzen betäubt?

    FQ

    Übersetzung: FL

  • 3 neue Mitglieder in der Schweizerischen Nationalkommission Justitia et Pax

    3 neue Mitglieder in der Schweizerischen Nationalkommission Justitia et Pax

    Die Päpstliche Kommission Justitia et Pax wurde 1967 von Papst Paul VI. im Kontext des Zweiten Vatikanischen Konzils gegründet. In seiner Ansprache an die Mitglieder und Berater von Justitia et Pax verwies Paul VI. auf die Enzyklika Populum Progressio, die alle Menschen guten Willens dazu aufforderte, sich bewusst zu machen, dass sie alle Brüder sind. Als Kinder des „lebendigen Gottes, des Vaters aller Menschen” (§ 21) sind alle Menschen dazu aufgerufen, gemeinsam zu wachsen (§ 17), die ganzheitliche Entwicklung des Menschen und eine solidarische Entwicklung der Menschheit zu fördern. Dies erfordert gemeinsame Anstrengungen, um Ungerechtigkeit zu bekämpfen und damit den Frieden zu bewahren. In vielen Ländern wurden daraufhin Justitia et Pax Kommissionen gegründet. Sie haben zum Ziel, den Frieden zu fördern, insbesondere durch die Unterstützung von Abrüstungspolitik, die Förderung einer Kultur des Friedens und der Achtung der Menschenrechte. Sie tragen zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit und in katholischen Kreisen bei.

    Die Schweizerische Kommission Justitia et Pax wurde 1969 als Beratungsgremium der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) gegründet. Seitdem hat sie sich mit zahlreichen Themen befasst: Entwicklung, Ökologie, Migration, Justiz, Wirtschaft, Zivildienst, Asylpolitik, Abrüstung, etc.. Sie hat auch regelmässig mit den protestantischen Kirchen zusammengearbeitet.  Die der Dienststelle „Vox Ethica” angegliederte Schweizerische Kommission Justitia et Pax wurde im Dezember 2025 von der SBK wiedergewählt. Ihr Präsident, Thomas Wallimann-Sasaski (Direktor von ethik22), ist Theologe und Spezialist für christliche Sozialethik. Weitere Mitglieder der Kommission sind:

    • Tobias Karcher SJ (Lassalle-Institut)
    • Robert Unteregger (Philosoph, Professor an der PH Bern)
    • Mgr. Josef Stübi (Weihbischof des Bistums Basel, Vertreter der SBK)

    Und drei neue Mitglieder:

    • Matteo Frey (Forscher am Institut für Sozialethik der Universität Luzern)
    • Ada Marra (ehemalige Nationalrätin, Seelsorgerin im Gesundheitsbereich, in Ausbildung)
    • Jean-Noël Maillard (Direktor von Caritas Jura)

    Wissenschaftliche Sekretärin ist Florence Quinche, Leiterin von Vox Ethica. Die Schweizer Kommission ist Teil des Netzwerks der Justitia et Pax Kommissionen Europas, dem 32 weitere nationale Kommissionen angehören, die jeweils von ihren Bischofskonferenzen ernannt und beauftragt werden. In ihren jüngsten Stellungnahmen hat sich Justitia et Pax Schweiz insbesondere gegen die Ausweitung des Waffenexports durch Schweizer Unternehmen ausgesprochen.

    Die jüngsten Stellungnahmen von Justice and Peace Europe befassen sich mit folgenden Themen: Justice, Peace and Human Dignity for Greenland 20.01.26. Justice and Peace for Venezuela and its people, 6.01.26.

  • Eine erneute Ausweitung der Kriegsmaterialausfuhr ist aus christlich ethischer Sicht unhaltbar!

    Eine erneute Ausweitung der Kriegsmaterialausfuhr ist aus christlich ethischer Sicht unhaltbar!

    Thomas Wallimann-Sasaki, Dr. theol. Präsident Justitia et Pax Schweiz

    Justitia et Pax ist die sozialethische Kommission der Schweizer Bischofskonferenz und engagiert sich für Gerechtigkeit und Frieden hier und in der Welt. Auch wenn Krieg und Waffengeschäfte zu dieser Welt gehören, so kann es sich gerade dieSchweiz leisten darauf hinzuweisen, dass ein gutes und gelungenes Leben für Menschen anders aussieht als ein „Mehr an Kriegsmaterial“. Wir wissen, dass weder totalitäre Staatsverhältnisse noch religiös gefärbter Fanatismus oder Krieg ein gutes Leben für wirklich alle schaffen können. Lieferungen von Kriegsmaterial in Länder mit internen Konflikten verschärfen diesegesellschaftlichen Konflikte.

    Das Christentum und insbesondere die Katholische Kirche haben gegenüber Waffen wie auch Krieg eine bewegte Geschichte. Heute sind wir überzeugter denn je, dass im Zentrum jeder Politik die ganzheitliche Entwicklung des Menschen stehen muss. Dies gilt auch für die Politik der Ausfuhr von Kriegs- und Sicherheitstechnik-Material. Darum ist der letzte Orientierungspunkt für eine ethische Beurteilung des Exports von Kriegsmaterial nicht der wirtschaftliche Nutzen und damit auch nicht die Sicherung von Arbeitsplätzen. Vielmehr ist das Wohlergehen wirklich aller Menschen das zentrale ethische Kriterium. Von einer Ausweitung der Kriegsmaterialausfuhr profitieren nur wenige, viele aber leiden übermässig und mehr. Dies widerspricht unserem christlichen Verständnis von Gemeinwohl. Frieden und glückliche Entwicklungen haben mit Gerechtigkeit zu tun. Diese spielt eine wichtige

    Rolle bei der Verteilung von Ressourcen innerhalb und zwischen den Ländern. Wenn arme Länder und solche mit inneren Konflikten Geld für die militärische Rüstung brauchen, kommen in der Regel Bildung und die Versorgung mit Nahrungsmittel zu kurz. Darunter leiden die Armen in besonderem Masse. Eine Ausweitung von Kriegsmaterialausfuhr fördert diese Benachteiligungen und widerspricht der Nächstenliebe. Das Recht des Stärkeren ist keine Grundlage weder für Friede noch für Gerechtigkeit.

    Ein Wort zum Argument, dass der Schweizer Anteil am weltweiten Markt klein ist und sonst einfach„andere“ das Material liefern. Dieses Argument ist ethisch nicht stichhaltig. Denn unethisches Handeln wird nicht einfach „richtiger » oder gerechtfertigt, wenn darauf verwiesen wird, dass „andere“ das gleiche ähnlich oder noch verstärkt tun. Schon 1481 – beim Stanser Vorkommnis – haben die Eidgenossen gemerkt, dass man gemeinsam ein besseres Leben hat, wenn man sich keine Köpfe einschlägt, sondern aufeinander hört und miteinander spricht!

    Thomas Wallimann-Sasaki,

    Dr. theol. Präsident Justitia et Pax Schweiz

    Rohrmatte 6

    CH-6372 Ennetmoos

    Dienstag, 6. Januar 2026

    sozialethik@bluewin.ch

    Hier das Referendum unterschreiben:

  • Der Sonntagsurlaub – ein Anliegen, für das es sich weiterhin einzustehen lohnt

    Der Sonntagsurlaub – ein Anliegen, für das es sich weiterhin einzustehen lohnt

    Die Angriffe auf den Sonntagsruhetag gehen weiter, z.B. durch die Standesinitiative des Kantons Zurich, die bewilligungsfreie Sonntagsarbeit (Heute 4) auf 12 verdreifachen will und die parlamentarische Initiative Burkart (16.484), die derzeit im Ständerat geprüft wird.

    Diese Initiative zielt darauf ab, die Regeln für Telearbeit zu lockern und sie insbesondere auch sonntags zuzulassen, während gleichzeitig die möglichen Arbeitszeiten verlängert werden sollen. Ausserdem soll es erlaubt werden, Ruhezeiten für dringende Anfragen zu unterbrechen. Dies würde eine grosse Anzahl von Menschen betreffen und wäre nicht auf den Verkaufssektor beschränkt. Es ist Wachsamkeit geboten, um zu verhindern, dass das Streben nach wirtschaftlichem Gewinn die Gesundheit der Arbeitnehmer, die Werte der Bürger, die Achtung des Familienlebens und die Ausübung der Religion verdrängt.

    Am 22. August nahm F. Quinche von Vox Ethica (Dienststelle Ethik und Gesellschaft) an einer Pressekonferenz der Sonntagsallianz (bestehend aus: Unia, EKS, Protestantische Frauen, Travail Suisse, Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin…) teil. Während dieser Konferenz wurde eine von der Kommission Justitia et Pax mitfinanzierte Studie der Universität Bern über die Auswirkungen der Sonntagsarbeit auf die Gesundheit vorgestellt. Angesichts der Initiative des Kantons Zürich, die Ladenöffnungszeiten und die Telearbeit auf 12 Sonntage pro Jahr (statt derzeit 4) auszuweiten, war es notwendig, an die Bedeutung des Sonntags sowohl für Christen als auch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erinnern:

    Tag der Ruhe, der Begegnung innerhalb der Gemeinschaften, der Spiritualität oder der Verbindung mit der Natur. Der Sonntag ist auch eine besondere Gelegenheit, um die Familienbande zu stärken, seine Bürgerrechte auszuüben oder das Vereinsleben zu fördern, soziale Bindungen aufzubauen und Zeit mit anderen zu verbringen.

    Die Bischofskonferenz und die Kommission Justitia et Pax haben im Oktober ebenfalls auf die Vernehmlassung (23.325) reagiert und Stellungnahmen abgegeben, um das Recht auf Sonntagsruhe für alle zu verteidigen.

    F.Q.

    Initiative Burkart: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160484