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  • Warum sich Vox Ethica in die Vernehmlassung zur Konzernverantwortung einbringt

    Warum sich Vox Ethica in die Vernehmlassung zur Konzernverantwortung einbringt

    Die katholische Kirche setzt sich seit Jahrzehnten für die Einhaltung der Menschenrechte ein. Spätestens seit der Enzyklika Laudato si’ gehören auch der Schutz der Umwelt und die Bekämpfung des Klimawandels zu ihren Anliegen. Dahinter steht eine einfache Überzeugung: Eine Welt, in der alle Menschen ihr Potential entfalten können, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – eine Aufgabe, die alle gesellschaftlichen Akteure betrifft, nicht nur den Staat.

    Diese Überzeugung ist nicht einfach eine kirchenpolitische Position, die man auch anders begründen könnte. Sie wurzelt tief im biblischen Menschen- und Weltbild selbst.

    Der Mensch als Bild Gottes. Am Anfang der Bibel steht der Satz, dass der Mensch als Abbild Gottes geschaffen ist – jeder Mensch, ohne Ausnahme (Gen 1,26–27). Aus dieser Ebenbildlichkeit leitet die christliche Tradition die unveräusserliche Würde jedes Menschen ab, die keiner wirtschaftlichen oder politischen Zweckmässigkeit untergeordnet werden darf. Wo Lieferketten Menschen in Armut, Ausbeutung oder Vertreibung treiben, wird an dieser Ebenbildlichkeit selbst Schaden angerichtet – nicht nur an einer abstrakten Rechtsnorm.

    Die Schöpfung als anvertrautes Gut. Derselbe Schöpfungsbericht spricht dem Menschen die Aufgabe zu, den Garten zu « bebauen und zu bewahren » (Gen 2,15) – ein Auftrag zur Pflege, nicht zur rücksichtslosen Nutzung. Papst Franziskus hat diesen Gedanken in Laudato si’ aufgenommen und daran erinnert, dass die Erde uns nicht gehört, sondern uns anvertraut ist. Umweltzerstörung ist aus dieser Warte kein Kollateralschaden wirtschaftlichen Handelns, sondern ein Verstoss gegen einen ursprünglichen Auftrag.

    Die prophetische Tradition. Durch die ganze Bibel zieht sich zudem eine unbequeme Stimme: die der Propheten, die wirtschaftliche Ausbeutung scharf verurteilen. Amos etwa prangert jene an, die « die Armen um ein Paar Schuhe verkaufen » (Am 2,6) – wirtschaftlicher Gewinn auf Kosten der Schwächsten ist für die prophetische Tradition kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verrat am Bund. Diese Stimme mahnt auch heute: Wirtschaftliche Freiheit, die die Verwundbarsten entlang globaler Lieferketten übersieht, steht in einer langen Reihe biblisch verurteilter Praktiken.

    Gott an der Seite der Verwundbaren. Schliesslich zeigt sich im Kommen Gottes selbst in die Welt – in der Menschwerdung – eine bleibende Zuwendung zu den Geringen und Verletzlichen. Diese Logik der Solidarität « von unten » ist der tiefste theologische Grund dafür, dass sich kirchliches Engagement nicht mit wohlklingenden Absichtserklärungen zufriedengibt, sondern auf wirksame, einklagbare Schutzmechanismen für die tatsächlich Betroffenen drängt.

    Aus diesem biblisch-theologischen Fundament hat die katholische Soziallehre ihre Prinzipien entwickelt, mit denen sie diese Einsichten auf gesellschaftliche und rechtliche Fragen übersetzt. Das Prinzip des Gemeinwohls etwa bindet nicht nur staatliches Handeln, sondern ebenso private wirtschaftliche Akteure: Unternehmerische Freiheit ist kein Selbstzweck, sondern hat sich – ganz im Sinne der Ebenbildlichkeit aller Menschen – am Beitrag zum Wohl aller zu orientieren.

    Was folgt daraus konkret? Aus dem Zusammenspiel zweier weiterer Grundprinzipien – Subsidiarität und Solidarität – ergibt sich für uns die Forderung nach verbindlichen statt bloss freiwilligen Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Subsidiarität bedeutet nämlich nicht, dass sich der Staat möglichst heraushält, sondern verpflichtet ihn zum Handeln, sobald die untere Ebene – hier: die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen – ihren Schutzauftrag nachweislich nicht erfüllt. Und die globale Dimension der Solidarität, wie sie die Kirche seit Populorum Progressio betont, verlangt, dass grenzüberschreitendem wirtschaftlichem Handeln auch grenzüberschreitende rechtliche Verantwortung entspricht – eine Verantwortung, die letztlich aus der Einsicht folgt, dass alle Menschen, gleich wo sie leben, dieselbe Würde teilen.

    Aus diesen Überlegungen heraus hat sich Vox Ethica entschieden, sich mit einer eigenen Stellungnahme in die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» einzubringen.

    Vox Ethica begrüsst grundsätzlich alle Bestrebungen, die einen grösseren Schutz von Mensch und Umwelt vor den Auswirkungen menschlichen – hier im Speziellen wirtschaftlichen – Handelns fördern. In unserer Stellungnahme zeigen wir aber auch auf, wo der vorliegende Entwurf aus unserer Sicht noch nachgebessert werden sollte.

    FL. 24.07.2026

  • Nationale Tagung zur Integralen Ökologie in Fribourg

    Nationale Tagung zur Integralen Ökologie in Fribourg

    Am 23. Juni 2026 versammelte Vox Ethica Engagierte aus allen Sprachregionen und Bistümern der Schweiz zu einer ersten nationalen Tagung zum Thema Integrale Ökologie in Freiburg. Ziel war es, kirchlich Engagierte im Bereich der integralen Ökologie über Sprach- und Bistumsgrenzen hinweg zu vernetzen und ihnen Raum zu geben, sich zu begegnen sowie ihre Projekte und Anliegen zu teilen. 

    Eröffnung 

    Josef Stübi, Weihbischof von Basel, eröffnete den Tag mit einem persönlichen Zeugnis aus seiner Kindheit, in der das bäuerliche Leben noch stark von Religiosität und Naturverbundenheit geprägt war. Er erinnerte daran, dass das Verstehen der Natur als Schöpfung – als heiliges Geschenk – unsere Beziehung zu ihr von Grund auf verändert und uns zu tiefem Respekt vor der Schöpfung verpflichtet. 

    Transformativer Wandel 

    Dorothea Hug Peter, Biologin im Bereich transformativer Wandel und Erhaltung der Biodiversität (biodiversitaet.scnat.ch), führte in die zentralen Elemente des transformativen Wandels ein. In einem praxisorientierten Format arbeiteten die Teilnehmenden mit einem eigens entwickelten Kartenset daran, wie ökologische Dimensionen ganzheitlich in lokale kirchliche Projekte integriert werden können. 

    Spiritualität und Schöpfungstheologie 

    Der Theologe Michel Maxime Egger (trilogies.org) beleuchtete die spirituellen Dimensionen unserer Beziehung zur Schöpfung, ausgehend von Laudato si’ und der orthodoxen Theologie. Er betonte, dass der Schutz der Schöpfung kein Randthema christlicher Existenz ist, sondern ein zentrales Anliegen. Nachhaltiger Wandel erfordert eine innere Umkehr – getragen von echter Liebe zur Schöpfung und nicht bloss von Pflichtgefühl oder äusserem Konformismus. Im Anschluss an Patriarch Bartholomäus I. rief er zur individuellen und kollektiven Metanoia und zur Erneuerung unserer Denkparadigmen auf. 

    Projektpräsentationen 

    Ökumenisches Netzwerk Ecoéglise (Westschweiz) 

    Lara Florine Schmid präsentierte das ökumenische Netzwerk Ecoéglise (ecoeglise.ch). Das Netzwerk umfasst Pfarreien und Glaubensgemeinschaften aus der ganzen Romandie und bietet Austausch, Ökodiagnose-Tools, Reflexionsmaterial sowie einen gemeinsamen Kalender mit Online-Ressourcen. Der jährliche Netzwerktag findet am 3. Oktober 2026 in Lausanne statt. 

    Bischofsrat für Ökologie, Diözese Lausanne-Genf-Freiburg-Neuenburg 

    Roberto de Col stellte die Schwerpunkte des Bischofsrat Ökologie des Bistum LGF vor (diocese-lgf.ch). Die sieben Handlungsfelder – Gottesdienst und Bildung, Infrastruktur, solidarisches und ethisches Engagement, Konsum (inkl. Mobilität), Finanzen und Biodiversität – decken die verschiedenen Beziehungsdimensionen ab: zu Gott, zu sich selbst, zu anderen und zum Lebendigen. 

    Kantonaler Rat der katholischen Kirche Waadt 

    Lucia Castro Navia stellte das Projekt des Kantonalen Rats der katholischen Kirche im Kanton Waadt vor (cath-vd.ch). Im Geist der Synodalität soll gemeinsam reflektiert werden, wie die Prinzipien der integralen Ökologie in den Pfarreien des Kantons verankert werden können. 2026 finden vier Treffen mit je über 30 eingeladenen Laien, Ordensleuten und Freiwilligen statt. Präsentiert wurde auch die Bewegung Détox la terre (detoxlaterre.ch), die einen wachstumskritischen Konsum fördern möchte. 

    Oeku Kirche und Umwelt 

    Olivier Ottet präsentierte die Projekte und das umfangreiche Material von oeku, Kirche und Umwelt (oeku.ch). Das Netzwerk feiert dieses Jahr sein 40-jähriges Jubiläum. Vorgestellt wurden auch die verschiedenen Zertifizierungen, darunter der Grüne Güggel. 

    Laudato si’-Garten, Diözese Lugano 

    Corinne Zaugg von der Unione femminile cattolica ticinese berichtete über die Entstehungsgeschichte des Laudato si’-gartens im Kreuzgang von San Giuseppe in der Diözese Lugano (ufct.ch). Sie schilderte die gemeinschaftsbildenden Aktivitäten rund um den Garten, der am 6. September 2026 eingeweiht wird. 

    Nachhaltigkeitsmodell der Kirche im Kanton Zürich 

    Markus Staudinger, Nachhaltigkeitsbeauftragter der Katholischen Kirche im Kanton Zürich (zhkath.ch), stellte das Zürcher Modell vor, das in drei Schritten strukturiert ist: Nachhaltigkeitsverankerung im grossen Massstab (partizipative Strategie 2021 und Strategische Ziel der Synode), konkrete Umsetzung in sieben Handlungsfeldern (Biodiversität, Ökospiritualität, Energie, Abfall, Konsum, Finanzen, Mobilität sowie drei Querschnittsbereiche: Kommunikation, Engagement, Kooperation). Als Erfolgsbedingungen von Wandel nannte er das zentrale Prinzip: Beziehung vor Fachberatung. Bis 2027 soll jede Pfarrei besucht werden. Greifbares Ergebnis: −36,6 % CO₂-Emissionen seit 2019. 

    Schöpfungszeit, Kanton Freiburg 

    Adrian Craciun vom Bildungsdienst der katholischen Kirche im Kanton Freiburg (cath-fr.ch) präsentierte die vielfältigen Aktivitäten rund um die Schöpfungszeit in den Pfarreien sowie ein Projekt für ein Liturgisches Begleitheft zum Thema Schöpfung, das die Integration dieses Themas in Gottesdienste erleichtern soll. 

    Ausblick und Nächste Schritte 

    Die Tagung brachte 26 Engagierte aus allen Regionen und Bistümern der Schweiz zusammen. Zum Abschluss wurden Wünsche und Ideen zur Weiterentwicklung des Netzwerks gesammelt: 

    • Das Prinzip eines jährlichen Präsenztags wird beibehalten. 
    • Der Vernetzungstag 2027 könnte Besuche von Pfarreien oder Gemeinschaften umfassen, die sich für den ökologischen Wandel engagieren. 
    • Eine stärkere ökumenische Öffnung des Netzwerks wird angestrebt. 
    • Zukünftige Tagungen sollen stärker auf die laufenden Projekte der Teilnehmenden ausgerichtet sein. 
    • Ein spiritueller Akzent könnte eingebaut werden, allenfalls in Verbindung mit dem nationalen Schöpfungsfest (4. Oktober 2026). 
    • Ergänzende Online-Formate (z. B. Zoom) können erwogen werden, um auch jene einzubeziehen, die nicht am ersten Tahung teilnehmen konnten, und um die Tagung  2027 vorzubereiten. 
    • Der Austausch von Dokumenten und Veranstaltungshinweisen zwischen den Mitgliedern wird über ein gemeinsames Padlet weitergeführt. 

    Interessierte am Netzwerk können sich gerne melden: info@voxethica.ch 

  • Tag der integralen Ökologie in der Kirche

    Am 23. Juni 2026 organisiert Vox Ethica in Fribourg die erste Tagung rund um Projekte zum Thema « Integrale Ökologie in der Kirche ».

    Artikel von cath.ch (18.6.26)

    Grusswort von Mgr. Josef Stübi

    Einführung und Speed-Networking

    Vortrag:

    Präsentation des transformativen Wandels für die Biodiversität,
    Dr. Dorothea Hug Peter, Biologin, Swiss Biodiversity Forum, Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften.

    Vorstellung kirchlicher Aktivitäten zum Thema Ökologie: 1. Teil

    Présentation des axes principaux du Conseil épiscopal sur l’Ecologie du Diocèse LGF et des projets actuels. https://diocese-lgf.ch/conseil-episcopal-ecologie/Roberto de Col, représentant de l’évêque du diocèse Lausanne-Genève-Fribourg pour l’écologie
    «Nachhaltig Kirche leben» – Das Zürcher Modell: Von der strategischen Grundlage zur konkreten Umsetzung. https://www.zhkath.ch/engagement/oekologie-und-nachhaltigkeitMarkus Staudinger, Nachhaltigkeitsbeauftragter der katholischen Kirche im Kanton Zürich
    Constitution d’un Conseil cantonal de l’écologie intégrale afin de recueillir les réalités du terrain, dans un esprit synodal. https://www.cath-vd.ch/justice-ecologique-sociale/Lucia Castro Navia, Chargée de projets justice écologique et sociale de l’Eglise catholique du canton de Vaud.

    Vortrag :
    Die spirituelle Dimension des ökologischen Engagements und die Veränderung der Sichtweise auf die Natur
    .
    Michel Maxime Egger, Theologe, https://www.trilogies.org/

    Vorstellung kirchlicher Aktivitäten zum Thema Ökologie: 2. Teil

    OEKU Projekte, Kirchen für die Umwelt https://oeku.chOlivier Ottet, OEKU
    Vorstellung von „Ecoéglise“, ökumenischen Netzwerk der Westschweiz für die Bewahrung der Schöpfung https://ecoeglise.ch/Lara-Florine Schmid, Coordinatrice d’EcoEglise
    Jardin Laudato si’ du Centre pastoral du diocèse de Lugano https://ufct.ch/giardino-laudato-si/Corinne Zaugg, Unione femminile cattolica ticinese
    Fastenaktion
    https://actiondecareme.ch/actualites/

    Helena Jeppesen-Spuhler, Fastenaktion
    Die Schöpfungszeit im Kanton Freiburg https://www.cath-fr.ch/sengager-dans-la-societe/eglise-et-ecologie/ecologie-chez-nous/temps-pour-la-creation/  Adrian Craciun, Responsable projets écologie intégrale à la Région diocésaine Fribourg francophone

    Gemeinsame Arbeit am Ausbau des Netzwerks: Ausblick und gemeinsame Aktivitäten

  • Initiative « Pas de Suisse à 10 millions », prise de position d’Isabel Vasquez, directrice de Migratio, service de la Conférence des évêques Suisses

    Volksinitiative « Keine 10 Millionen-Schweiz ! » Stellungnahme von Isabel Vasquez Direktorin migratio Schweiz, eine Dienstelle der Schweizer Bischofskonferenz

    auf Deutsch + français :

    in italiano :

  • Stellungnahme zur Initiative ‘Keine 10-Millionen-Schweiz!’

    Stellungnahme zur Initiative ‘Keine 10-Millionen-Schweiz!’

    Argumentarium von Vox Ethica

    „Ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich aufgenommen […]. Amen, ich sage euch: Was ihr einem dieser meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“(Mt 25,35.40, EU 2016)

    Am 14. Juni 2026 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative ‘Keine 10-Millionen-Schweiz!’ ab. Die Initiative will eine verbindliche Bevölkerungsobergrenze in der Bundesverfassung verankern. Vox Ethica bringt sich gestützt auf die biblische Tradition und die Katholische Soziallehre in die Debatte ein. Beide Quellen betonen übereinstimmend die Bedeutung der Aufnahme von Fremden.

    Diese Initiative bietet keine angemessenen und realistischen Lösungen für sehr unterschiedliche Probleme. Diese Themen erfordern präzise und massgeschneiderte Antworten. Die zahlreichen Herausforderungen und Veränderungen der heutigen Gesellschaft können nicht allein durch die Brille der Migration betrachtet werden. Diese Art von Diskurs fördert die Gleichsetzung von ‘Ausländerinnen und Ausländern’ mit ‘Problemen’. Solche Vereinfachungen sind gefährlich, da sie ein verzerrtes Bild der Realität vermitteln.

    Die Bedenken bezüglich Infrastruktur, Wohnraum und Raumplanung sind berechtigt und verdienen ernsthafte Antworten. Das Schweizer Staatsgebiet ist tatsächlich nicht unbegrenzt nutzbar. Damit verbunden sind eine Vielzahl von Herausforderungen: Wohnraumverteilung, Mobilitäts- und Produktionsweisen, Städtebau, Konsum, wirtschaftliche Gerechtigkeit. Die Antwort auf diese komplexen Fragen auf eine Einwanderungsobergrenze zu reduzieren, ist sowohl ein Analysefehler als auch eine Verlagerung der Verantwortung.

    Ökologische Vision im Katholizismus

    Die integrale Ökologie im Sinne von Laudato si’ berücksichtigt menschliche, ökologische und wirtschaftliche Aspekte. Die ökologische Krise, in der wir uns befinden, ist nicht durch die Einwanderung verursacht, sondern der massiven Ausbeutung der natürlichen Ressourcen geschuldet. Die Achtung der Schöpfung ist keine nebensächliche Frage und muss ernst genommen werden. Der Mensch ist nicht Eigentümer der Schöpfung, sondern ihr Hüter. Die Enzyklika Laudato si’ lädt uns ein, unser Konsumverhalten und unser Verhältnis zur Natur zu überdenken. Dabei gilt es, die Menschen zu achten, besonders die Verletzlichsten.

    „Alles ist miteinander verbunden. Darum ist eine Sorge für die Umwelt gefordert, die mit einer echten Liebe zu den Menschen und einem ständigen Engagementangesichts der Probleme der Gesellschaft verbunden ist.“ Laudato si’, 91

    „Die Schuld dem Bevölkerungszuwachs und nicht dem extremen und selektiven Konsumverhalten einiger anzulasten, ist eine Art, sich den Problemen nicht zu stellen.“ Laudato si’, 50

    Die Aufnahme des Fremden als biblisches Motiv

    Von der Berufung Abrahams (Gen 12,1) bis zur Flucht der Heiligen Familie nach Ägypten (Mt 2,13–15), über die Sklaverei und den Exodus hinweg: die Heilsgeschichte ist eine Geschichte der Migration. Dieses Gedächtnis ist nicht beliebig. Es begründet ein ethisches Gebot, das im Ersten Testament seinen Niederschlag gefunden hat: „Wenn ein Fremder bei euch in eurem Land als Fremder lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen. […]“ (Lev 19,33–34). Wir sind aufgerufen, Gott nachzuahmen und dies durch unsere Taten zu zeigen (Imitatio Dei): „Er [Gott] liebt die Fremden“ (Dtn 10,18). Das Volk Gottes ist ein Volk, das sich erinnert, fremd gewesen zu sein, und das aus dieser Erinnerung seine Ethik der Gastfreundschaft und Aufnahme schöpft.

    Das Neue Testament spitzt diese Perspektive zu, indem Christus selbst sich mit dem Fremden identifiziert und solidarisiert: „Ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich aufgenommen“ (Mt 25,35).

    Solidarität : ein zentraler christlicher Wert

    Solidarität ist ein Grundpfeiler der katholischen Soziallehre. Diese gilt nicht nur gegenüber Nahestehenden oder Familienangehörigen, sondern gegenüber jeder Person. Das Christentum postuliert eine universale Ethik, in der jede Person mein Nächster bzw. meine Nächste ist, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Status, Kultur oder Herkunft. Solidarität gilt nicht nur meinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, sondern jedem Menschen, besonders den Verletzlichsten, Schwächsten und Ärmsten. Das Recht auf Asyl zu verweigern oder zu schwächen bedeutet, nicht nur das Engagement der Schweiz für die Menschenrechte infrage zu stellen, sondern auch das christliche Ethos zu verletzen. Für Christinnen und Christen verbindet eine universale Geschwisterlichkeit alle Menschen. Lösungsansätze, die unsere Verantwortung gegenüber anderen verringern, können sich nicht auf christliches Denken berufen.

    Die Infragestellung des Familiennachzugs und die Gefährdung des Niederlassungsstatus schwächen Familien und verhindern ihre Integration. Die Schweiz profitiert seit Jahrhunderten vom Beitrag ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dieses Land und seine multikulturelle Identität mitaufgebaut haben. Personen ausländischer Herkunft leisten auf wirtschaftlicher, sozialer und menschlicher Ebene viel für die Schweiz. Und nicht zu vergessen: eine Vielzahl der Katholikinnen und Katholiken dieses Landes hat einen Migrationshintergrund.

    Sozialer Rückschritt statt Lösung

    Die Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verschlechtern (zum Beispiel durch die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens), ist keine Unterstützung für die Arbeitnehmerschaft dieses Landes. Im Gegenteil: Es ist eine Aushöhlung des Arbeitsrechts, das sich auf alle Arbeitnehmenden auswirkt. Die aktuellen Herausforderungen der Schweiz (Wohnungsmangel, steigende Krankenkassenprämien) müssen durch einen verstärkten Schutz der Verletzlichsten und eine bessere soziale Gerechtigkeit bekämpft werden. Der Schutz der sozialen und wirtschaftlichen Rechte aller (Recht auf erschwinglichen Wohnraum, auf Bildung, auf einen angemessenen Lohn usw.) ist heute dringender denn je. Die Stigmatisierung der verletzlichsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, davon ein Grossteil Ausländerinnen und Ausländer, bietet keine ethisch vertretbare Lösung. Die prekärsten Arbeitsverhältnisse (Saisonarbeit, Schwarzarbeit) könnten sich weiter verschlechtern. Die Annahme der Initiative könnte die Ausbeutung von Migrantinnen und Migranten weiter begünstigen, ihre vollständige Integration verhindern und die Ungleichheiten in der Arbeitswelt vertiefen.

    Wie empfangen wir, wer zu uns kommt?

    Die Initiative, die Menschen als Ströme und Zahlen begreift, reduziert menschliche Existenzen auf blosse Zahlen in einer Gleichung. Die Anzahl von Menschen auf einem Staatsgebiet als zu bewältigende Bedrohung zu begreifen, instrumentalisiert Menschen, anstatt ihnen ein Gesicht und eine Menschlichkeit zuzuerkennen. Die darausfliessenden Massnahmen implizieren zwingend, dass Menschen zurückgewiesen oder ausgeschlossen werden, nicht aufgrund einer Prüfung ihrer persönlichen Situation, sondern allein aufgrund einer Berechnung. Menschen und ihre Familien auf Zahlen zu reduzieren, ist eine offensichtliche Verletzung ihrer Menschlichkeit.

    „Wie eine Mutter, begleitet die Kirche alle, die unterwegs sind. Wo die Welt Bedrohungen sieht, sieht sie Kinder; wo Mauern errichtet werden, baut sie Brücken. Sie weiss, dass ihre Verkündigung nur dann glaubwürdig ist, wenn sie sich in Gesten der Nähe und der Aufnahme ausdrückt; und dass in jedem zurückgewiesenen Migranten Christus selbst an die Türen der Gemeinschaft klopft.“Dilexi te, 75.

    Quellen des kirchlichen Lehramts

    FRANZISKUS, Laudato si’. Enzyklika über die Sorge für das gemeinsame Haus, 24. Mai 2015.

    https://www.vatican.va/content/francesco/de/encyclicals/documents/papa-francesco_20150524_enciclica-laudato-si.html

    LEO XIV., Dilexi te. Apostolische Exhortation über die Liebe zu den Armen, 4. Oktober 2025.

    https://www.vatican.va/content/leo-xiv/de/apost_exhortations/documents/20251004-dilexi-te.html

  • „Écouter les invisibles“: Ein Seelsorger im Arbeitsalltag

    „Écouter les invisibles“: Ein Seelsorger im Arbeitsalltag

    Jean-Claude Huot war über zehn Jahre in der Arbeitsseelsorge des Kantons Waadt tätig. In seinem Buch „Écouter les invisibles“ beschreibt er seine Erfahrungen und betont, dass das Zuhören im Mittelpunkt seiner Arbeit stand. Die ökumenische Ausrichtung dieser Arbeitspastoral – also die Zusammenarbeit zwischen katholischen und protestantischen Vertretern – war dabei ein besonderes Merkmal. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Unterstützung von Menschen im Agrarsektor, nachdem eine erhöhte Suizidrate unter Landwirtinnen und Landwirten den Kanton alarmiert hatte.

    Huots Ansatz bestand weniger darin, konkrete Lösungen vorzugeben, als vielmehr Informationen zu vermitteln. Viele der Ratsuchenden waren Migrantinnen und Migranten, die neu in der Schweiz ankamen und sich im Arbeitsmarkt zurechtfinden mussten. Huot half ihnen, Sprachkurse zu finden, Arbeitsmarktstrukturen zu verstehen und rechtliche Fragen zu klären. Sein Ziel war es, den Menschen Autonomie zu ermöglichen, damit sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können. Besonders wichtig war ihm, das Selbstvertrauen der Ratsuchenden zu stärken – etwa indem er sie dabei unterstützte, ihre Kompetenzen in Lebensläufen sichtbar zu machen, auch wenn diese nicht immer formal anerkannt waren.

    Ein zentrales Anliegen Huots war es, die politische Dimension seiner Arbeit zu betonen. Ob in der Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz, bei Fastenaktion oder Public Eye – er erlebte immer wieder, wie politische und wirtschaftliche Entscheidungen das Leben von Menschen prägen. Sein Buch gibt jenen eine Stimme, die oft nur als Kostenfaktoren oder Statistiken wahrgenommen werden. Huot betont, dass die Würde jedes Menschen unveräußerlich ist und dass es wichtig ist, diese Würde unabhängig vom sozialen Status anzuerkennen.

    Besonders beeindruckt war Huot vom Glauben und der Hoffnung der Menschen in prekären Situationen. Viele vertrauten trotz aller Not darauf, dass sie nicht allein gelassen werden. Diese Haltung gab auch ihm selbst Kraft und bestärkte ihn darin, weiterhin für die Schwächsten einzustehen – sei es durch direkte Hilfe oder durch politisches Engagement.

    Für Huot ist die Kirche gefordert, als Advokatin der Gerechtigkeit zu wirken. Sie soll die Stimme derer verstärken, die in der Gesellschaft kaum gehört werden. Sein Fazit lautet, dass sich die Qualität einer Gesellschaft daran misst, wie sie mit den Schwächsten umgeht – ein Gedanke, der nicht nur in der Bibel, sondern auch in der Präambel der Schweizer Bundesverfassung verankert ist.

    Huots Buch ist somit nicht nur eine Berufsbiografie, sondern ein Plädoyer für Menschlichkeit im Arbeitsleben und für den Respekt vor der Würde jedes Einzelnen. Das Buch von Jean-Claude Huot « Écouter les invisibles » ist 2025 im St. Augustin Verlag erschienen.

    10.04.2026 FL

  • Karsamstag: wozu eigentlich?

    Karsamstag: wozu eigentlich?

    Im Kirchenjahr gibt es einen Tag. Da steht alles still. Kein Gottesdienst. Die Kirchen sind leer geräumt. Keine Frohbotschaft. Stille. Der Karsamstag ist eine klaffende Lücke zwischen Karfreitag und der Osternacht. Er ist ein Riss in Zeit, Raum und Sprache. Hans-Urs von Balthasar schreibt diesbezüglich: “Und es gibt diesen Tag, da der Sohn Gottes tot und Gott unzulänglich ist. Ja, um diesen Tag willen ist – wie die Tradition uns zeigte- Gott Mensch geworden.”

    Der Karsamstag ist der Tag des Schweigens Gottes. Jesus Christus hat durch seinen Tod am Kreuz das Sterben von innen erlebt – nicht als Zuschauer, sondern als Teilnehmer. Er hat das Äusserste des Menschseins auf sich genommen: die Verlassenheit, die Stille, das Ende. Und genau darin liegt ein radikales Bekenntnis: Gott ist nicht nur bei uns, wenn es hell ist. Er ist auch da – schweigend, wartend, ausharrend – im Dunkel. Emanuel – Gott mit uns – auch hier.

    Was hat uns dieser Tag zu sagen? 

    Der Karsamstag ist eine Haltungsschule. Was das bedeutet, zeigt sich, wenn wir in die Evangelien schauen. Die Auferstehung war noch nicht. Niemand wusste, was kommt. Die Apostel flohen. Einzig ein paar Frauen blieben – schweigend, trauernd, ausharrend. Wer den Verlust aushält, kann der Wirklichkeit ins Gesicht sehen. Das fordert viel.

    Trauer ist Realitätsbezug, keine Schwäche. Trauer ist eine zutiefst menschliche Erfahrung. Im Trauern bezeugen wir, was uns ein Mensch bedeutet hat – welchen Stellenwert er in unserem Leben einnahm. Trauer lügt nicht. Sie zeigt, was wirklich war.

    Wir hoffen – ohne uns sicher zu sein. Den Karsamstag ohne die Perspektive der Auferstehung zu betrachten zeigt, wie schwierig das ist. Und doch gehört genau dieser Punkt zum Glauben. Glauben heisst nie: vollständige Gewissheit. Es heisst: Handeln, obwohl der Ausgang offen ist. Hoffen bedeutet ein Wagnis – nicht blind, aber immer wieder neu anvertraut der Treue Gottes.

    Solidarität taucht ein, sie steht nicht drüber. Der Karsamstag steht sinnbildlich für die äusserste Solidarität Gottes mit den Menschen. Diese Solidarität kennt keine Grenze. Der Abstieg Christi zu den Toten bedeutet: Kein Mensch ist so verloren, dass Gott nicht dort wäre. Gott ist nicht Quelle des Leids – er teilt es. Durch Jesus Christus geht Gott den Weg bis in den Tod. Karl Barth schreibt: « So wie er [Jesus Christus] ist Gott. So bejaht er den Menschen. So nimmt er Anteil an ihm. So setzt er sich selbst für ihn ein. »

    Der Karsamstag: Ausharren als Bekenntnis. Auf den Karsamstag folgt die Osternacht. Christen leben im Vertrauen darauf, dass Leid und Tod nicht das letzte Wort haben. Die Auferstehung nimmt dem Leid nicht sein Gewicht, aber sie nimmt ihm das letzte Wort. Karsamstagsmomente behalten dennoch ihre volle Relevanz. Wenn wir solche Momente überspringen, leugnen wir den Skandal des Leidens und des Todes.

    Litteratur: 

    Hans Urs von Balthasar: Theologie der drei Tage. 

    Karl Barth: Die Menschlichkeit Gottes.

    30.03.2026 FL

  • Versorgt, verdingt, vergessen

    Versorgt, verdingt, vergessen

    Geschichte(n) von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz

    Derzeit ist die Ausstellung bis zum 15. März 2026 im Historischen Museum Lausanne zu sehen. Anschliessend wird sie nach Luzern (Mai bis Oktober 2026), Schaffhausen (Dezember 2026 bis Mai 2027), Bellinzona (Mai bis Oktober 2027) und schliesslich Bern (November 2027 bis Februar 2028) weiterreisen. Sie wurde vom Bundesamt für Justiz im Rahmen des Programms «Erinnern für die Zukunft» in Auftrag gegeben und wird von umfangreichem pädagogischem Material begleitet, angepasst an die drei Sprachregionen (Zeitzeugnisse, didaktische Einheiten für den Staatskunde- und Geschichtsunterricht), erarbeitet u.a. von den Pädagogischen Hochschulen Luzern und Waadt sowie der Scuola Universitaria Professionale della Svizzera italiana.

    Die Ausstellung beleuchtet die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, von denen im Laufe des 20. Jahrhunderts mehr als 100 000 Menschen in der Schweiz betroffen waren. Es handelt sich um behördliche Eingriffe (Inhaftierung, Internierung, erzwungene ausserfamiliäre Unterbringung), die ohne die Zustimmung der Betroffenen und ohne Beschwerdemöglichkeit durchgeführt wurden. Diese Unterbringungen führten meistens zur Trennung von Familien. Sie stützten sich auf das Strafgesetzbuch von 1912 (Art. 284, 369, 370, 406) sowie auf den Beschluss vom 24.10.1939 (der 1941 Gesetzeskraft erlangte) und dauerten bis in die 1980er-Jahre an. Betroffen waren mehrheitlich Kinder und Jugendliche.

    Die geltend gemachten Gründe waren meist moralischer Natur oder lagen in der Armut begründet (Arbeitslosigkeit, uneheliche Kinder, Krankheit der Eltern usw.). Auch Kinder aus Jenischen-Familien wurden auf diese Weise von ihren Familien getrennt, fremdplatziert oder interniert. Das erklärte Ziel war es, diese Menschen vor ihrem familiären Umfeld oder vor sich selbst zu «schützen», indem man sie ihrer Freiheit beraubte und von ihren Angehörigen trennte. Doch statt zur persönlichen Entwicklung beizutragen, waren diese Unterbringungen häufig mit verschiedenen Formen von Gewalt verbunden: körperliche und psychische Misshandlung, Zwangsarbeit, erzwungene Sterilisierung oder Kastration, nicht eingewilligte Pharmakexperimente, soziale Ausgrenzung u.v.m. Von 1930 bis 1980 betrafen diese Administrativversorgungen 648 Einrichtungen (Gefängnisse, Strafanstalten, Heime) in zahlreichen Kantonen. Die Ausstellung richtet ihren Fokus auf die Kantone Waadt, Bern, Schaffhausen, Luzern und Tessin.

    Diese Geschichte blieb der breiten Öffentlichkeit lange unbekannt. Die Opfer dieser Ungerechtigkeiten schwiegen während vieler Jahre – bis auf einige wenige Personen, die Lebenserinnerungen veröffentlichten. Über das Erlebte zu sprechen war schwierig in einem Umfeld, in dem diese Zustände unbequem waren, liefen sie doch dem Bild einer «modernen» und «liberalen» Schweiz zuwider. So tritt eine ganz andere Geschichte der Institutionen zutage: eine zwanghafte, paternalistische und oft gewalttätige.

    Die Ausstellung stellt die Lebensgeschichten der platzierten Kinder in den Mittelpunkt – durch Audio- und Videozeugnisse, aber auch durch den Zugang zu den Verwaltungsakten dieser Personen. Das persönlich Erlebte und der administrative Blick der Behörden treten dabei in einen Dialog.

    Durch diese Zeugnisse werden die Folgen dieser ungerechten Internierungen greifbar. Die erlittene Gewalt und die damit verbundene Stigmatisierung haben diese Menschen oft ihr ganzes Leben lang geprägt.

    Erst durch eine erfolgreiche Volksinitiative konnten gesetzliche Änderungen angestossen werden, die 2016 in einem Gesetz zur finanziellen Wiedergutmachung für die Opfer mündete. Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) sieht eine finanzielle Entschädigung von 25 000 CHF für die Opfer sowie einen erleichterten Zugang zu ihren Verwaltungsakten vor. Doch diese Entschädigungen tilgen das erlebte Leid nicht und entbinden weder von der Erinnerungspflicht , noch von der Aufgabe, die Zusammenhänge zu analysieren, die zu diesen Ungerechtigkeiten geführt haben. Hier setzt die wissenschaftliche Forschung an, mit dem Ziel zu verstehen, wie es zu diesen Auswüchsen kommen konnte und wie so viele Menschen und Institutionen daran beteiligt sein konnten. Die historische Forschung zeigt zudem, dass diese Zeugnisse nicht bloß individuelle oder rein subjektive Stimmen sind. Sie ergänzt und kontextualisiert die mündlichen Berichte anhand materieller Quellen (Akten, Verwaltungsdokumente, Bildmaterial usw.).

    Die Auswirkungen dieser Forschungen betreffen sowohl das Schreiben der Schweizer Geschichte als auch die Erinnerungspflicht, damit die Opfer – oder «Überlebenden», wie sich manche der in der Ausstellung porträtierten Zeuginnen und Zeugen selbst nennen – nicht in Vergessenheit geraten.

    F.Q., Trad. F.L 14.03.26

  • Wachsen lassen – aber wie?

    Wachsen lassen – aber wie?

    Ethische Fragen zur Gentechnik in der Schweizer Agrarpolitik

    Am 27. Februar wurden die Unterschriften zur Lebensmittelschutzinitiative eingereicht. Diese Fordert eine umfassende Risikoprüfung für gentechnisch modifizierte Organismen (GMO) in der Verfassung. Vox Ethica hat im Juli 2025 an der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien teilgenommen. 

    Dieses neue Gesetz soll neue Techniken zur Manipulation des genetischen Materials von Pflanzen regulieren. Unter die neue Gesetzgebung fallen auch Pflanzen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Gesetzesentwurf sieht die Legalisierung von zwei Verfahren der genetischen Veränderung (gezielte Cisgenese und Mutagenese) vor. In beiden Fällen handelt es sich um präzise Manipulationen des genetischen Materials von Pflanzen derselben Art oder von verwandten Arten. Mit diesem Gesetz würden diese Techniken, trotz des vom Parlament bis 2030 verlängerten Moratoriums für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, zugelassen.  

    Die „neuen Züchtungstechniken“ mögen zwar den Begriff „Gentechnik“ vermeiden, aber sie manipulieren dennoch das Genom von Pflanzen. Die Befürworter dieser Techniken präsentieren sie als präziser und sicherer als die derzeitigen Techniken der genetischen Veräderung. Sie versprechen zudem höhere Erträge und einen geringeren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus sollen diese Techniken einen Beitrag zur Anpassung der  Landwirtschaft an die Herausforderungen des Klimawandels leisten. Das neue Gesetz sieht eine Reihe von Zulassungs-, Selbstkontroll- und Sanktionsmassnahmen im Zusammenhang mit der Einführung dieser neuen Züchtungstechniken vor. Es sollen zwei getrennte Produktions- und Vertriebskanäle betrieben werden. Auf diese Weise hätten die Verbraucher und Produzenten die Wahl zwischen gentechnisch veränderten und nicht veränderten Produkten. 

    Vox Ethica hat zu diesem Gesetzentwurf mehrere Vorbehalte geäussert. Ersten stellt sie die Durchführbarkeit infrage und weist auf die zahlreichen Risiken hin, die mit zwei parallelen Produktions- und Vertriebskanälen verbunden sind. Zweitens stellt sich die Dienststelle gegen die Bezeichnung „neue Züchtungstechnologien”. Mit der Einführung dieser Bezeichnung schafft das Gesetz eine neue Terminologie, die darauf abzielt, das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu umgehen. Vox Ethica ist der Ansicht, dass diese Unterscheidung unzulässig ist und auch demokratische Fragen aufwirft. 

    Letztendlich liegen die eigentliche Herausforderung sowie die rote Linie, die nicht überschritten werden darf, in der Unumkehrbarkeit der genetischen Manipulationen, so zielgerichtet und entwicklungsfähig sie auch sein mögen. Da genetische Veränderungen an die Nachkommen weitergegeben werden, ist es schwierig, die Einführung einer jungen, vielversprechenden, aber unsicheren Technik mit all den noch nicht beherrschten Risiken, die sie mit sich bringt, in einem Zeitrahmen von mehreren Milliarden Jahren Evolution zu rechtfertigen.  

    In seiner 2015 veröffentlichten Enzyklika Laudato si’ stellt Papst Franziskus eine massive Ausbeutung der Erde und ihrer Ressourcen fest. Er betont die Demut, Verantwortung und Wahrung der Schöpfung, die den Christen obliegt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, schlägt Franziskus eine ganzheitliche Ökologie vor, die über rein technologische Lösungen hinausgeht. Dieser Ansatz setzt eine Entwicklung voraus, die alle Aspekte der menschlichen Entwicklung berücksichtigt und nicht nur die wirtschaftlichen. Aus dieser Perspektive lehnt Vox Ethika den Entwurf des neuen Gesetzes ab. Die Dienststelle befürwortet die Einhaltung des derzeitigen Moratoriums und unterstützt eine Vision der Landwirtschaft, die den schweizerischen Verhältnissen besser gerecht wird. Dabei handelt es sich um eine Landwirtschaft auf menschlicher Ebene mit kleinen bis mittelgrossen Betrieben, die ihre soziale und ökologische Verantwortung in den Dienst des Gemeinwohls und aller Lebewesen stellt. 

    FL / FQ

  • Für eine gerechte Weltordnung im Zeichen der Menschenrechte

    Für eine gerechte Weltordnung im Zeichen der Menschenrechte

    Zur Eröffnung der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats fand UN-GeneralsekretärAntónio Guterres klare Worte: „Rund um die Welt erleben die Menschenrechte einen Frontalangriff. Diese Attacke kommt weder aus dem Dunkeln noch überraschend. Nein, der Kampf wird vor aller Augen geführt, und zwar von jenen, die an der Macht sind.“

    Sowohl der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, wie auch die Präsidentin der UNO-Generalversammlung Annalena Baerbock zogen bei ihren Reden das gleiche vernichtende Fazit. Gewisse Machthaber, ohne sie beim Namen zu nennen, wähnten sich über dem Gesetz, dadurch seien lange selbstverständliche Grundprinzipien infrage gestellt.

    Täglich werden die Menschenrechte, selbst die grundlegendsten, verletzt. Insbesondere geschehen Angriffe auf die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, neue Formen der Sklaverei und Zwangsarbeit oder grausame und unmenschliche Übergriffe.

    Was tun in Anbetracht dieser besorgniserregenden Entwicklung? Volker Türk will eine globale Allianz von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren aufstellen, die sich dieser Entwicklung entgegenstellen und für die Menschenrechte einstehen.

    Was kann in dieser Situation die spezifische Rolle der Kirchen sein? Zahlreiche christliche Kirchen, aber auch andere Religionen und Gläubige weltweit setzen sich für die Menschen- und Bürgerrechte sowie für ein würdevolles Leben für alle ein. Dieses Engagement zeigt sich sowohl in öffentlichen Stellungnahmen als auch in konkreter Unterstützung (juristisch, sozial, wirtschaftlich) für vulnerable Menschen. Auch die Bildungsaspekte sind nicht zu vernachlässigen: Viele religiöse Organisationen bieten Bildungsangebote an, die darauf abzielen, die Inklusion der sozial Schwächsten zu fördern, sei es durch berufliche Ausbildung oder durch Programme zu Bürgerrechten. Dieses Engagement trägt zum Empowerment von Menschen und Gemeinschaften bei. In der Verkündigung und im Handeln von Jesus-Christ war es zentral:  Menschen in Not beizustehen, da jeder Mensch Ebenbild Gottes ist. Unabhängig von Herkunft oder sozialem Hintergrund gilt jeder Mensch als Träger einer unveräusserlichen Würde.

    Bereits 1963 setzte sich Johannes XXIII. in der Enzyklika Pacem in Terris im Namen der katholischen Kirche für die Menschenrechte und für eine multilaterale, auf dem Recht beruhende Weltordnung ein, wie sie von der UNO gefördert wird. Das Zweite Vatikanische Konzil und die nachfolgenden Päpste haben diesen Weg bestätigt, ebenso wie Leo XIV. in seiner Ansprache an das beim Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Korps vom 9. Januar 2026:

    „In diesem Sinne [zum Schutz der Menschenwürde] haben die Vereinten Nationen Konflikte geschlichtet, die Entwicklung gefördert und Staaten beim Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterstützt. In einer Welt, die von komplexen Herausforderungen wie geopolitischen Spannungen, Ungleichheiten und Klimakrisen geprägt ist, sollte die Organisation eine zentrale Rolle bei der Förderung des Dialogs und der humanitären Hilfe spielen und so zum Aufbau einer gerechteren Zukunft beitragen.“

    Auch die Schweiz hat im Bereich des Schutzes von Einzelpersonen und der grundlegenden Freiheiten noch Fortschritte zu machen. So sei etwa daran erinnert, dass sie das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (1990) nicht unterzeichnet hat, ein Übereinkommen, das genau darauf abzielt, sie vor Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen zu schützen.

    In der Schweiz engagiert sich die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) für den Schutz und die Förderung der Grundrechte. Die SMRI hat den Auftrag, die Interessen aller Bevölkerungsgruppen zu vertreten und sich für deren Rechte einzusetzen. Sie kooperiert mit Behörden auf allen staatlichen Ebenen, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, und der Wirtschaft. Sie informiert die Öffentlichkeit, Staat, Politik und Wirtschaft über die Menschenrechte. Sie analysiert deren Umsetzung in der Schweiz, weist auf Lücken hin, zeigt Korrektive auf, stösst den Dialog an und bringt sich in den politischen Diskurs ein. Vox Ethica unterstützt die Arbeit dieser Institution ausdrücklich.

    FL / FQ 26.2.2026