Geschichte(n) von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz
Derzeit ist die Ausstellung bis zum 15. März 2026 im Historischen Museum Lausanne zu sehen. Anschliessend wird sie nach Luzern (Mai bis Oktober 2026), Schaffhausen (Dezember 2026 bis Mai 2027), Bellinzona (Mai bis Oktober 2027) und schliesslich Bern (November 2027 bis Februar 2028) weiterreisen. Sie wurde vom Bundesamt für Justiz im Rahmen des Programms «Erinnern für die Zukunft» in Auftrag gegeben und wird von umfangreichem pädagogischem Material begleitet, angepasst an die drei Sprachregionen (Zeitzeugnisse, didaktische Einheiten für den Staatskunde- und Geschichtsunterricht), erarbeitet u.a. von den Pädagogischen Hochschulen Luzern und Waadt sowie der Scuola Universitaria Professionale della Svizzera italiana.
Die Ausstellung beleuchtet die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, von denen im Laufe des 20. Jahrhunderts mehr als 100 000 Menschen in der Schweiz betroffen waren. Es handelt sich um behördliche Eingriffe (Inhaftierung, Internierung, erzwungene ausserfamiliäre Unterbringung), die ohne die Zustimmung der Betroffenen und ohne Beschwerdemöglichkeit durchgeführt wurden. Diese Unterbringungen führten meistens zur Trennung von Familien. Sie stützten sich auf das Strafgesetzbuch von 1912 (Art. 284, 369, 370, 406) sowie auf den Beschluss vom 24.10.1939 (der 1941 Gesetzeskraft erlangte) und dauerten bis in die 1980er-Jahre an. Betroffen waren mehrheitlich Kinder und Jugendliche.
Die geltend gemachten Gründe waren meist moralischer Natur oder lagen in der Armut begründet (Arbeitslosigkeit, uneheliche Kinder, Krankheit der Eltern usw.). Auch Kinder aus Jenischen-Familien wurden auf diese Weise von ihren Familien getrennt, fremdplatziert oder interniert. Das erklärte Ziel war es, diese Menschen vor ihrem familiären Umfeld oder vor sich selbst zu «schützen», indem man sie ihrer Freiheit beraubte und von ihren Angehörigen trennte. Doch statt zur persönlichen Entwicklung beizutragen, waren diese Unterbringungen häufig mit verschiedenen Formen von Gewalt verbunden: körperliche und psychische Misshandlung, Zwangsarbeit, erzwungene Sterilisierung oder Kastration, nicht eingewilligte Pharmakexperimente, soziale Ausgrenzung u.v.m. Von 1930 bis 1980 betrafen diese Administrativversorgungen 648 Einrichtungen (Gefängnisse, Strafanstalten, Heime) in zahlreichen Kantonen. Die Ausstellung richtet ihren Fokus auf die Kantone Waadt, Bern, Schaffhausen, Luzern und Tessin.
Diese Geschichte blieb der breiten Öffentlichkeit lange unbekannt. Die Opfer dieser Ungerechtigkeiten schwiegen während vieler Jahre – bis auf einige wenige Personen, die Lebenserinnerungen veröffentlichten. Über das Erlebte zu sprechen war schwierig in einem Umfeld, in dem diese Zustände unbequem waren, liefen sie doch dem Bild einer «modernen» und «liberalen» Schweiz zuwider. So tritt eine ganz andere Geschichte der Institutionen zutage: eine zwanghafte, paternalistische und oft gewalttätige.
Die Ausstellung stellt die Lebensgeschichten der platzierten Kinder in den Mittelpunkt – durch Audio- und Videozeugnisse, aber auch durch den Zugang zu den Verwaltungsakten dieser Personen. Das persönlich Erlebte und der administrative Blick der Behörden treten dabei in einen Dialog.
Durch diese Zeugnisse werden die Folgen dieser ungerechten Internierungen greifbar. Die erlittene Gewalt und die damit verbundene Stigmatisierung haben diese Menschen oft ihr ganzes Leben lang geprägt.
Erst durch eine erfolgreiche Volksinitiative konnten gesetzliche Änderungen angestossen werden, die 2016 in einem Gesetz zur finanziellen Wiedergutmachung für die Opfer mündete. Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) sieht eine finanzielle Entschädigung von 25 000 CHF für die Opfer sowie einen erleichterten Zugang zu ihren Verwaltungsakten vor. Doch diese Entschädigungen tilgen das erlebte Leid nicht und entbinden weder von der Erinnerungspflicht , noch von der Aufgabe, die Zusammenhänge zu analysieren, die zu diesen Ungerechtigkeiten geführt haben. Hier setzt die wissenschaftliche Forschung an, mit dem Ziel zu verstehen, wie es zu diesen Auswüchsen kommen konnte und wie so viele Menschen und Institutionen daran beteiligt sein konnten. Die historische Forschung zeigt zudem, dass diese Zeugnisse nicht bloß individuelle oder rein subjektive Stimmen sind. Sie ergänzt und kontextualisiert die mündlichen Berichte anhand materieller Quellen (Akten, Verwaltungsdokumente, Bildmaterial usw.).
Die Auswirkungen dieser Forschungen betreffen sowohl das Schreiben der Schweizer Geschichte als auch die Erinnerungspflicht, damit die Opfer – oder «Überlebenden», wie sich manche der in der Ausstellung porträtierten Zeuginnen und Zeugen selbst nennen – nicht in Vergessenheit geraten.
F.Q., Trad. F.L 14.03.26

