Étiquette : Schweiz

  • Eine Asylbewerberin berichtet von ihrer Ankunft in Bundesasylzentren

    In dieser neuen Folge des Podcasts «Das Asylsystem in der Schweiz: Echos des Asyls» hören wir den Erfahrungsbericht einer jungen Frau, die die Bundesasylzentren (BAZ) in Boudry und Vallorbe durchlaufen hat. Sie erzählt von ihren ersten Monaten in der Schweiz: Als sie schwanger in die Schweiz kam, führte ihr Weg zwischen dem Spital und den Bundesasylzentren hin und her.

    Sie schildert die schwierigen Aufnahmebedingungen für eine junge Mutter mit einem Neugeborenen. Ausserdem spricht sie über ihre Zukunftsperspektiven und ihre Pläne für das Leben in der Schweiz.

    Das Gespräch wurde am 3.10.26 von F. Quinche von Vox ethica geführt.

    Ergänzend zu den Gesprächen mit Menschen, die im Asylbereich tätig sind – sei es in der Verwaltung der Zentren oder aufseiten der Betreuungspersonen und der Mitarbeitenden der Kirchen –, schien es uns selbstverständlich, auch Asylsuchenden selbst das Wort zu geben, um ihre Erfahrungen und Perspektiven sichtbar zu machen. Anhand unterschiedlicher Lebenswege soll die Vielfalt der Erfahrungen aufgezeigt werden.

    Tatsächlich gibt es nur wenige Orte, an denen Asylsuchende öffentlich über ihre Aufnahmebedingungen sprechen können. Selbst nach der Anerkennung als Flüchtling fällt es besonders schwer, sich öffentlich zu äussern, insbesondere aus Angst vor möglichen Konsequenzen. Deshalb werden die meisten dieser Erfahrungsberichte anonym veröffentlicht.

    Aus ethischer Sicht scheint es uns jedoch unabdingbar, denjenigen Menschen eine Stimme zu geben, die unmittelbar von einem Verwaltungssystem betroffen sind – insbesondere dann, wenn sie sich in einer besonders verletzlichen Situation befinden.

    Darüber hinaus bieten die geschilderten schwierigen Situationen auch Anlass, über konkrete Verbesserungen und mögliche Anpassungen des bestehenden Systems nachzudenken.

  • Das Schweizer Asylsystem – eine Spurensuche | Folge 1: Das Verfahren von innen

    Das Schweizer Asylsystem – eine Spurensuche | Folge 1: Das Verfahren von innen

    Zum Auftakt von «Das Schweizer Asylsystem – eine Spurensuche» spricht Florian Lüthi mit Claudio Martelli. Er ist Vizedirektor des Staatssekretariats für Migration (SEM) und leitet den Direktionsbereich Asyl. Martelli beschreibt den Weg eines Asylgesuchs seit der Neustrukturierung 2019: von der Registrierung im Bundesasylzentrum über die Dublin-Prüfung bis zum Entscheid. Er erläutert, wie verletzliche Menschen geschützt werden und was nach einem negativen Entscheid geschieht. Er ordnet die politische Debatte, den EU-Asyl- und Migrationspakt und den Schutzstatus S ein. Sein Anliegen zum Schluss: mehr Sachlichkeit und Nähe zu den Fakten.

    https://podcast.ausha.co/voxethica-asyl-asile-ch/das-verfahren-von-innen-mit-claudio-martelli

    Kapitel
    00:00 Einführung in die Serie
    02:49 Werdegang von Claudio Martelli
    04:14 Der Ablauf eines Asylverfahrens
    06:50 Das Dublin-System
    11:16 Schutz besonders verletzlicher Menschen
    14:03 Nach dem Entscheid: Wegweisung und Rückkehr
    18:27 Sichere Herkunftsstaaten und vorläufige Aufnahme
    21:13 Politische Entwicklungen: Revision 2019 und EU-Migrationspakt
    25:17 Europäische Solidarität
    27:47 Schwankende Zahlen, Ukraine und Status S
    33:42 Die Haltung in den Bundesasylzentren
    36:32 Die Rolle von Zivilgesellschaft und Kirchen
    38:52 Die öffentliche Debatte
    41:56 Was Zahlen aussagen – Integration und Akzeptanz
    48:54 Schlusswort
    49:38 Ausblick auf Folge 2 mit Irene Neubauer

    Hinweis: In dieser Serie sprechen Menschen, die beruflich oder seelsorgerlich mit dem Asylsystem verbunden sind. Zeugnisse von Menschen mit Fluchterfahrung fehlen bewusst, zu ihrem Schutz.

    Folge 2 ab 11. Oktober mit Irene Neubauer, Seelsorgerin in einem Bundesasylzentrum, über Präsenz, Zuhören und das gemeinsame Aushalten von Ohnmacht.

  • Armut als gesellschaftliche Aufgabe – zwischen Nächstenliebe und Struktur

    Armut als gesellschaftliche Aufgabe – zwischen Nächstenliebe und Struktur

    Der heilige Franz von Assisi wird gerne als Vorbild für eine persönliche, unmittelbare Zuwendung zu den Armen herbeigezogen. Zu Recht, wie ein Blick in seine Regel und sein Testament zeigt: Er teilte das Leben der Bedürftigen, tauschte Kleider mit Bettlern, pflegte Aussätzige. Was er nicht tat, ist ebenso bezeichnend: Er gründete keine soziale Institution. Sein Beitrag war relational, nicht strukturell. Genau diese Beobachtung – jüngst von Papst Leo XIV. in der Apostolischen Exhortation Dilexi te ausdrücklich festgehalten (vgl. Leo XIV., Dilexi te, Nr. 64) – markiert eine Grenze, an der jede kirchliche und gesellschaftliche Ethik der Armutsbekämpfung ansetzen muss: Persönliche Nähe allein genügt nicht, wenn Armut strukturelle Ursachen hat.

    Zwei Ebenen, ein Auftrag

    Die katholische Soziallehre unterscheidet seit Rerum novarum (vgl. Leo XIII., Rerum novarum, 1891) konsequent zwischen der karitativen und der strukturellen Antwort auf Armut, ohne die eine gegen die andere auszuspielen. Gaudium et spes verankert diese Unterscheidung theologisch in der Lehre von der universalen Bestimmung der Güter der Erde: Eigentum hat eine wesentliche soziale Funktion; wer sich in äusserster Not befindet, hat ein Recht darauf, am Überfluss anderer teilzuhaben (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, Nr. 69). Damit ist Armutsbekämpfung nicht bloss Ausdruck von Grosszügigkeit, sondern eine Frage der Gerechtigkeit.

    Dilexi te macht diese Spannung für die Gegenwart neu greifbar, wenn es festhält, dass akute Hilfsmassnahmen immer nur provisorisch sein dürfen und die eigentliche Aufgabe in der Beseitigung der strukturellen Ursachen liegt (vgl. Leo XIV., Dilexi te, Nr. 94) – Ungleichheit, fehlender Zugang zu Arbeit, Boden und Wohnraum, verweigerte soziale Rechte (vgl. ebd., Nr. 81). Ergänzend dazu steht der Gedanke, der bereits von der lateinamerikanischen Kirche (Aparecida) geprägt wurde und den Dilexi te aufnimmt: Die Armen sind als Subjekte zu behandeln, nicht als Objekte der Wohltätigkeit (vgl. ebd., Nr. 100). Das ist der ethische Kern dessen, was gemeinhin als Hilfe zur Selbsthilfe firmiert – nicht in erster Linie eine Frage der Wirksamkeit von Massnahmen, sondern der Würde derer, denen geholfen wird.

    Gemeinwohl kennt keine Grenze

    Für die gesellschaftliche und politische Praxis bedeutet das, nahe und ferne Armut nicht gegeneinander auszuspielen. Wer mit dem Einkommen bis Monatsende nicht auskommt, und wer in einem strukturell benachteiligten Land keinen Zugang zu Grundversorgung hat, sind aus Sicht christlicher Sozialethik zwei Ausprägungen derselben Verantwortung (vgl. Leo XIV., Dilexi te, Nr. 12–13). Das Gemeinwohl, wie es die katholische Tradition versteht, endet nicht an der Landesgrenze – ein Grundsatz, den bereits Paul VI. formuliert hat: Niemand ist befugt, seinen Überfluss ausschliesslich sich selbst vorzubehalten, wo anderen das Notwendigste fehlt (vgl. Paul VI., Populorum Progressio, Nr. 23; zit. auch in Leo XIV., Dilexi te, Nr. 86).

    Diese Überlegung ist keine abstrakte. Sie berührt unmittelbar die gegenwärtige Debatte um Kürzungen in der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Wo Sparentscheide primär fiskalisch oder sicherheitspolitisch begründet werden, blendet die Diskussion in der Regel aus, dass es sich – aus ethischer Perspektive – nicht um eine verzichtbare Grosszügigkeit, sondern um eine Frage struktureller Gerechtigkeit und relationaler Verantwortung handelt. Der Abbruch von Partnerschaften ist nicht nur eine budgetäre, sondern eine Beziehungsfrage.

    Fazit

    Die Spannung zwischen persönlicher Zuwendung und struktureller Verantwortung lässt sich nicht auflösen, sie ist auszuhalten und zu gestalten. Eine Ethik, die sich am Gemeinwohl orientiert, braucht beides: die Nähe, die den Armen als Bruder oder Schwester erkennt, und den politischen Willen, die Ursachen von Armut – lokal wie global – tatsächlich anzugehen. Wo eines das andere ersetzen soll, wird beides unglaubwürdig.

    14.9.2026 FL

  • Warum sich Vox Ethica in die Vernehmlassung zur Konzernverantwortung einbringt

    Warum sich Vox Ethica in die Vernehmlassung zur Konzernverantwortung einbringt

    Die katholische Kirche setzt sich seit Jahrzehnten für die Einhaltung der Menschenrechte ein. Spätestens seit der Enzyklika Laudato si’ gehören auch der Schutz der Umwelt und die Bekämpfung des Klimawandels zu ihren Anliegen. Dahinter steht eine einfache Überzeugung: Eine Welt, in der alle Menschen ihr Potential entfalten können, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – eine Aufgabe, die alle gesellschaftlichen Akteure betrifft, nicht nur den Staat.

    Diese Überzeugung ist nicht einfach eine kirchenpolitische Position, die man auch anders begründen könnte. Sie wurzelt tief im biblischen Menschen- und Weltbild selbst.

    Der Mensch als Bild Gottes. Am Anfang der Bibel steht der Satz, dass der Mensch als Abbild Gottes geschaffen ist – jeder Mensch, ohne Ausnahme (Gen 1,26–27). Aus dieser Ebenbildlichkeit leitet die christliche Tradition die unveräusserliche Würde jedes Menschen ab, die keiner wirtschaftlichen oder politischen Zweckmässigkeit untergeordnet werden darf. Wo Lieferketten Menschen in Armut, Ausbeutung oder Vertreibung treiben, wird an dieser Ebenbildlichkeit selbst Schaden angerichtet – nicht nur an einer abstrakten Rechtsnorm.

    Die Schöpfung als anvertrautes Gut. Derselbe Schöpfungsbericht spricht dem Menschen die Aufgabe zu, den Garten zu « bebauen und zu bewahren » (Gen 2,15) – ein Auftrag zur Pflege, nicht zur rücksichtslosen Nutzung. Papst Franziskus hat diesen Gedanken in Laudato si’ aufgenommen und daran erinnert, dass die Erde uns nicht gehört, sondern uns anvertraut ist. Umweltzerstörung ist aus dieser Warte kein Kollateralschaden wirtschaftlichen Handelns, sondern ein Verstoss gegen einen ursprünglichen Auftrag.

    Die prophetische Tradition. Durch die ganze Bibel zieht sich zudem eine unbequeme Stimme: die der Propheten, die wirtschaftliche Ausbeutung scharf verurteilen. Amos etwa prangert jene an, die « die Armen um ein Paar Schuhe verkaufen » (Am 2,6) – wirtschaftlicher Gewinn auf Kosten der Schwächsten ist für die prophetische Tradition kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verrat am Bund. Diese Stimme mahnt auch heute: Wirtschaftliche Freiheit, die die Verwundbarsten entlang globaler Lieferketten übersieht, steht in einer langen Reihe biblisch verurteilter Praktiken.

    Gott an der Seite der Verwundbaren. Schliesslich zeigt sich im Kommen Gottes selbst in die Welt – in der Menschwerdung – eine bleibende Zuwendung zu den Geringen und Verletzlichen. Diese Logik der Solidarität « von unten » ist der tiefste theologische Grund dafür, dass sich kirchliches Engagement nicht mit wohlklingenden Absichtserklärungen zufriedengibt, sondern auf wirksame, einklagbare Schutzmechanismen für die tatsächlich Betroffenen drängt.

    Aus diesem biblisch-theologischen Fundament hat die katholische Soziallehre ihre Prinzipien entwickelt, mit denen sie diese Einsichten auf gesellschaftliche und rechtliche Fragen übersetzt. Das Prinzip des Gemeinwohls etwa bindet nicht nur staatliches Handeln, sondern ebenso private wirtschaftliche Akteure: Unternehmerische Freiheit ist kein Selbstzweck, sondern hat sich – ganz im Sinne der Ebenbildlichkeit aller Menschen – am Beitrag zum Wohl aller zu orientieren.

    Was folgt daraus konkret? Aus dem Zusammenspiel zweier weiterer Grundprinzipien – Subsidiarität und Solidarität – ergibt sich für uns die Forderung nach verbindlichen statt bloss freiwilligen Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Subsidiarität bedeutet nämlich nicht, dass sich der Staat möglichst heraushält, sondern verpflichtet ihn zum Handeln, sobald die untere Ebene – hier: die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen – ihren Schutzauftrag nachweislich nicht erfüllt. Und die globale Dimension der Solidarität, wie sie die Kirche seit Populorum Progressio betont, verlangt, dass grenzüberschreitendem wirtschaftlichem Handeln auch grenzüberschreitende rechtliche Verantwortung entspricht – eine Verantwortung, die letztlich aus der Einsicht folgt, dass alle Menschen, gleich wo sie leben, dieselbe Würde teilen.

    Aus diesen Überlegungen heraus hat sich Vox Ethica entschieden, sich mit einer eigenen Stellungnahme in die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» einzubringen.

    Vox Ethica begrüsst grundsätzlich alle Bestrebungen, die einen grösseren Schutz von Mensch und Umwelt vor den Auswirkungen menschlichen – hier im Speziellen wirtschaftlichen – Handelns fördern. In unserer Stellungnahme zeigen wir aber auch auf, wo der vorliegende Entwurf aus unserer Sicht noch nachgebessert werden sollte.

    FL. 24.07.2026

  • Nationale Tagung zur Integralen Ökologie in Fribourg

    Nationale Tagung zur Integralen Ökologie in Fribourg

    Am 23. Juni 2026 versammelte Vox Ethica Engagierte aus allen Sprachregionen und Bistümern der Schweiz zu einer ersten nationalen Tagung zum Thema Integrale Ökologie in Freiburg. Ziel war es, kirchlich Engagierte im Bereich der integralen Ökologie über Sprach- und Bistumsgrenzen hinweg zu vernetzen und ihnen Raum zu geben, sich zu begegnen sowie ihre Projekte und Anliegen zu teilen. 

    Eröffnung 

    Josef Stübi, Weihbischof von Basel, eröffnete den Tag mit einem persönlichen Zeugnis aus seiner Kindheit, in der das bäuerliche Leben noch stark von Religiosität und Naturverbundenheit geprägt war. Er erinnerte daran, dass das Verstehen der Natur als Schöpfung – als heiliges Geschenk – unsere Beziehung zu ihr von Grund auf verändert und uns zu tiefem Respekt vor der Schöpfung verpflichtet. 

    Transformativer Wandel 

    Dorothea Hug Peter, Biologin im Bereich transformativer Wandel und Erhaltung der Biodiversität (biodiversitaet.scnat.ch), führte in die zentralen Elemente des transformativen Wandels ein. In einem praxisorientierten Format arbeiteten die Teilnehmenden mit einem eigens entwickelten Kartenset daran, wie ökologische Dimensionen ganzheitlich in lokale kirchliche Projekte integriert werden können. 

    Spiritualität und Schöpfungstheologie 

    Der Theologe Michel Maxime Egger (trilogies.org) beleuchtete die spirituellen Dimensionen unserer Beziehung zur Schöpfung, ausgehend von Laudato si’ und der orthodoxen Theologie. Er betonte, dass der Schutz der Schöpfung kein Randthema christlicher Existenz ist, sondern ein zentrales Anliegen. Nachhaltiger Wandel erfordert eine innere Umkehr – getragen von echter Liebe zur Schöpfung und nicht bloss von Pflichtgefühl oder äusserem Konformismus. Im Anschluss an Patriarch Bartholomäus I. rief er zur individuellen und kollektiven Metanoia und zur Erneuerung unserer Denkparadigmen auf. 

    Projektpräsentationen 

    Ökumenisches Netzwerk Ecoéglise (Westschweiz) 

    Lara Florine Schmid präsentierte das ökumenische Netzwerk Ecoéglise (ecoeglise.ch). Das Netzwerk umfasst Pfarreien und Glaubensgemeinschaften aus der ganzen Romandie und bietet Austausch, Ökodiagnose-Tools, Reflexionsmaterial sowie einen gemeinsamen Kalender mit Online-Ressourcen. Der jährliche Netzwerktag findet am 3. Oktober 2026 in Lausanne statt. 

    Bischofsrat für Ökologie, Diözese Lausanne-Genf-Freiburg-Neuenburg 

    Roberto de Col stellte die Schwerpunkte des Bischofsrat Ökologie des Bistum LGF vor (diocese-lgf.ch). Die sieben Handlungsfelder – Gottesdienst und Bildung, Infrastruktur, solidarisches und ethisches Engagement, Konsum (inkl. Mobilität), Finanzen und Biodiversität – decken die verschiedenen Beziehungsdimensionen ab: zu Gott, zu sich selbst, zu anderen und zum Lebendigen. 

    Kantonaler Rat der katholischen Kirche Waadt 

    Lucia Castro Navia stellte das Projekt des Kantonalen Rats der katholischen Kirche im Kanton Waadt vor (cath-vd.ch). Im Geist der Synodalität soll gemeinsam reflektiert werden, wie die Prinzipien der integralen Ökologie in den Pfarreien des Kantons verankert werden können. 2026 finden vier Treffen mit je über 30 eingeladenen Laien, Ordensleuten und Freiwilligen statt. Präsentiert wurde auch die Bewegung Détox la terre (detoxlaterre.ch), die einen wachstumskritischen Konsum fördern möchte. 

    Oeku Kirche und Umwelt 

    Olivier Ottet präsentierte die Projekte und das umfangreiche Material von oeku, Kirche und Umwelt (oeku.ch). Das Netzwerk feiert dieses Jahr sein 40-jähriges Jubiläum. Vorgestellt wurden auch die verschiedenen Zertifizierungen, darunter der Grüne Güggel. 

    Laudato si’-Garten, Diözese Lugano 

    Corinne Zaugg von der Unione femminile cattolica ticinese berichtete über die Entstehungsgeschichte des Laudato si’-gartens im Kreuzgang von San Giuseppe in der Diözese Lugano (ufct.ch). Sie schilderte die gemeinschaftsbildenden Aktivitäten rund um den Garten, der am 6. September 2026 eingeweiht wird. 

    Nachhaltigkeitsmodell der Kirche im Kanton Zürich 

    Markus Staudinger, Nachhaltigkeitsbeauftragter der Katholischen Kirche im Kanton Zürich (zhkath.ch), stellte das Zürcher Modell vor, das in drei Schritten strukturiert ist: Nachhaltigkeitsverankerung im grossen Massstab (partizipative Strategie 2021 und Strategische Ziel der Synode), konkrete Umsetzung in sieben Handlungsfeldern (Biodiversität, Ökospiritualität, Energie, Abfall, Konsum, Finanzen, Mobilität sowie drei Querschnittsbereiche: Kommunikation, Engagement, Kooperation). Als Erfolgsbedingungen von Wandel nannte er das zentrale Prinzip: Beziehung vor Fachberatung. Bis 2027 soll jede Pfarrei besucht werden. Greifbares Ergebnis: −36,6 % CO₂-Emissionen seit 2019. 

    Schöpfungszeit, Kanton Freiburg 

    Adrian Craciun vom Bildungsdienst der katholischen Kirche im Kanton Freiburg (cath-fr.ch) präsentierte die vielfältigen Aktivitäten rund um die Schöpfungszeit in den Pfarreien sowie ein Projekt für ein Liturgisches Begleitheft zum Thema Schöpfung, das die Integration dieses Themas in Gottesdienste erleichtern soll. 

    Ausblick und Nächste Schritte 

    Die Tagung brachte 26 Engagierte aus allen Regionen und Bistümern der Schweiz zusammen. Zum Abschluss wurden Wünsche und Ideen zur Weiterentwicklung des Netzwerks gesammelt: 

    • Das Prinzip eines jährlichen Präsenztags wird beibehalten. 
    • Der Vernetzungstag 2027 könnte Besuche von Pfarreien oder Gemeinschaften umfassen, die sich für den ökologischen Wandel engagieren. 
    • Eine stärkere ökumenische Öffnung des Netzwerks wird angestrebt. 
    • Zukünftige Tagungen sollen stärker auf die laufenden Projekte der Teilnehmenden ausgerichtet sein. 
    • Ein spiritueller Akzent könnte eingebaut werden, allenfalls in Verbindung mit dem nationalen Schöpfungsfest (4. Oktober 2026). 
    • Ergänzende Online-Formate (z. B. Zoom) können erwogen werden, um auch jene einzubeziehen, die nicht am ersten Tahung teilnehmen konnten, und um die Tagung  2027 vorzubereiten. 
    • Der Austausch von Dokumenten und Veranstaltungshinweisen zwischen den Mitgliedern wird über ein gemeinsames Padlet weitergeführt. 

    Interessierte am Netzwerk können sich gerne melden: info@voxethica.ch 

  • „Écouter les invisibles“: Ein Seelsorger im Arbeitsalltag

    „Écouter les invisibles“: Ein Seelsorger im Arbeitsalltag

    Jean-Claude Huot war über zehn Jahre in der Arbeitsseelsorge des Kantons Waadt tätig. In seinem Buch „Écouter les invisibles“ beschreibt er seine Erfahrungen und betont, dass das Zuhören im Mittelpunkt seiner Arbeit stand. Die ökumenische Ausrichtung dieser Arbeitspastoral – also die Zusammenarbeit zwischen katholischen und protestantischen Vertretern – war dabei ein besonderes Merkmal. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Unterstützung von Menschen im Agrarsektor, nachdem eine erhöhte Suizidrate unter Landwirtinnen und Landwirten den Kanton alarmiert hatte.

    Huots Ansatz bestand weniger darin, konkrete Lösungen vorzugeben, als vielmehr Informationen zu vermitteln. Viele der Ratsuchenden waren Migrantinnen und Migranten, die neu in der Schweiz ankamen und sich im Arbeitsmarkt zurechtfinden mussten. Huot half ihnen, Sprachkurse zu finden, Arbeitsmarktstrukturen zu verstehen und rechtliche Fragen zu klären. Sein Ziel war es, den Menschen Autonomie zu ermöglichen, damit sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können. Besonders wichtig war ihm, das Selbstvertrauen der Ratsuchenden zu stärken – etwa indem er sie dabei unterstützte, ihre Kompetenzen in Lebensläufen sichtbar zu machen, auch wenn diese nicht immer formal anerkannt waren.

    Ein zentrales Anliegen Huots war es, die politische Dimension seiner Arbeit zu betonen. Ob in der Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz, bei Fastenaktion oder Public Eye – er erlebte immer wieder, wie politische und wirtschaftliche Entscheidungen das Leben von Menschen prägen. Sein Buch gibt jenen eine Stimme, die oft nur als Kostenfaktoren oder Statistiken wahrgenommen werden. Huot betont, dass die Würde jedes Menschen unveräußerlich ist und dass es wichtig ist, diese Würde unabhängig vom sozialen Status anzuerkennen.

    Besonders beeindruckt war Huot vom Glauben und der Hoffnung der Menschen in prekären Situationen. Viele vertrauten trotz aller Not darauf, dass sie nicht allein gelassen werden. Diese Haltung gab auch ihm selbst Kraft und bestärkte ihn darin, weiterhin für die Schwächsten einzustehen – sei es durch direkte Hilfe oder durch politisches Engagement.

    Für Huot ist die Kirche gefordert, als Advokatin der Gerechtigkeit zu wirken. Sie soll die Stimme derer verstärken, die in der Gesellschaft kaum gehört werden. Sein Fazit lautet, dass sich die Qualität einer Gesellschaft daran misst, wie sie mit den Schwächsten umgeht – ein Gedanke, der nicht nur in der Bibel, sondern auch in der Präambel der Schweizer Bundesverfassung verankert ist.

    Huots Buch ist somit nicht nur eine Berufsbiografie, sondern ein Plädoyer für Menschlichkeit im Arbeitsleben und für den Respekt vor der Würde jedes Einzelnen. Das Buch von Jean-Claude Huot « Écouter les invisibles » ist 2025 im St. Augustin Verlag erschienen.

    10.04.2026 FL

  • Versorgt, verdingt, vergessen

    Versorgt, verdingt, vergessen

    Geschichte(n) von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz

    Derzeit ist die Ausstellung bis zum 15. März 2026 im Historischen Museum Lausanne zu sehen. Anschliessend wird sie nach Luzern (Mai bis Oktober 2026), Schaffhausen (Dezember 2026 bis Mai 2027), Bellinzona (Mai bis Oktober 2027) und schliesslich Bern (November 2027 bis Februar 2028) weiterreisen. Sie wurde vom Bundesamt für Justiz im Rahmen des Programms «Erinnern für die Zukunft» in Auftrag gegeben und wird von umfangreichem pädagogischem Material begleitet, angepasst an die drei Sprachregionen (Zeitzeugnisse, didaktische Einheiten für den Staatskunde- und Geschichtsunterricht), erarbeitet u.a. von den Pädagogischen Hochschulen Luzern und Waadt sowie der Scuola Universitaria Professionale della Svizzera italiana.

    Die Ausstellung beleuchtet die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, von denen im Laufe des 20. Jahrhunderts mehr als 100 000 Menschen in der Schweiz betroffen waren. Es handelt sich um behördliche Eingriffe (Inhaftierung, Internierung, erzwungene ausserfamiliäre Unterbringung), die ohne die Zustimmung der Betroffenen und ohne Beschwerdemöglichkeit durchgeführt wurden. Diese Unterbringungen führten meistens zur Trennung von Familien. Sie stützten sich auf das Strafgesetzbuch von 1912 (Art. 284, 369, 370, 406) sowie auf den Beschluss vom 24.10.1939 (der 1941 Gesetzeskraft erlangte) und dauerten bis in die 1980er-Jahre an. Betroffen waren mehrheitlich Kinder und Jugendliche.

    Die geltend gemachten Gründe waren meist moralischer Natur oder lagen in der Armut begründet (Arbeitslosigkeit, uneheliche Kinder, Krankheit der Eltern usw.). Auch Kinder aus Jenischen-Familien wurden auf diese Weise von ihren Familien getrennt, fremdplatziert oder interniert. Das erklärte Ziel war es, diese Menschen vor ihrem familiären Umfeld oder vor sich selbst zu «schützen», indem man sie ihrer Freiheit beraubte und von ihren Angehörigen trennte. Doch statt zur persönlichen Entwicklung beizutragen, waren diese Unterbringungen häufig mit verschiedenen Formen von Gewalt verbunden: körperliche und psychische Misshandlung, Zwangsarbeit, erzwungene Sterilisierung oder Kastration, nicht eingewilligte Pharmakexperimente, soziale Ausgrenzung u.v.m. Von 1930 bis 1980 betrafen diese Administrativversorgungen 648 Einrichtungen (Gefängnisse, Strafanstalten, Heime) in zahlreichen Kantonen. Die Ausstellung richtet ihren Fokus auf die Kantone Waadt, Bern, Schaffhausen, Luzern und Tessin.

    Diese Geschichte blieb der breiten Öffentlichkeit lange unbekannt. Die Opfer dieser Ungerechtigkeiten schwiegen während vieler Jahre – bis auf einige wenige Personen, die Lebenserinnerungen veröffentlichten. Über das Erlebte zu sprechen war schwierig in einem Umfeld, in dem diese Zustände unbequem waren, liefen sie doch dem Bild einer «modernen» und «liberalen» Schweiz zuwider. So tritt eine ganz andere Geschichte der Institutionen zutage: eine zwanghafte, paternalistische und oft gewalttätige.

    Die Ausstellung stellt die Lebensgeschichten der platzierten Kinder in den Mittelpunkt – durch Audio- und Videozeugnisse, aber auch durch den Zugang zu den Verwaltungsakten dieser Personen. Das persönlich Erlebte und der administrative Blick der Behörden treten dabei in einen Dialog.

    Durch diese Zeugnisse werden die Folgen dieser ungerechten Internierungen greifbar. Die erlittene Gewalt und die damit verbundene Stigmatisierung haben diese Menschen oft ihr ganzes Leben lang geprägt.

    Erst durch eine erfolgreiche Volksinitiative konnten gesetzliche Änderungen angestossen werden, die 2016 in einem Gesetz zur finanziellen Wiedergutmachung für die Opfer mündete. Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) sieht eine finanzielle Entschädigung von 25 000 CHF für die Opfer sowie einen erleichterten Zugang zu ihren Verwaltungsakten vor. Doch diese Entschädigungen tilgen das erlebte Leid nicht und entbinden weder von der Erinnerungspflicht , noch von der Aufgabe, die Zusammenhänge zu analysieren, die zu diesen Ungerechtigkeiten geführt haben. Hier setzt die wissenschaftliche Forschung an, mit dem Ziel zu verstehen, wie es zu diesen Auswüchsen kommen konnte und wie so viele Menschen und Institutionen daran beteiligt sein konnten. Die historische Forschung zeigt zudem, dass diese Zeugnisse nicht bloß individuelle oder rein subjektive Stimmen sind. Sie ergänzt und kontextualisiert die mündlichen Berichte anhand materieller Quellen (Akten, Verwaltungsdokumente, Bildmaterial usw.).

    Die Auswirkungen dieser Forschungen betreffen sowohl das Schreiben der Schweizer Geschichte als auch die Erinnerungspflicht, damit die Opfer – oder «Überlebenden», wie sich manche der in der Ausstellung porträtierten Zeuginnen und Zeugen selbst nennen – nicht in Vergessenheit geraten.

    F.Q., Trad. F.L 14.03.26

  • Wachsen lassen – aber wie?

    Wachsen lassen – aber wie?

    Ethische Fragen zur Gentechnik in der Schweizer Agrarpolitik

    Am 27. Februar wurden die Unterschriften zur Lebensmittelschutzinitiative eingereicht. Diese Fordert eine umfassende Risikoprüfung für gentechnisch modifizierte Organismen (GMO) in der Verfassung. Vox Ethica hat im Juli 2025 an der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien teilgenommen. 

    Dieses neue Gesetz soll neue Techniken zur Manipulation des genetischen Materials von Pflanzen regulieren. Unter die neue Gesetzgebung fallen auch Pflanzen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Gesetzesentwurf sieht die Legalisierung von zwei Verfahren der genetischen Veränderung (gezielte Cisgenese und Mutagenese) vor. In beiden Fällen handelt es sich um präzise Manipulationen des genetischen Materials von Pflanzen derselben Art oder von verwandten Arten. Mit diesem Gesetz würden diese Techniken, trotz des vom Parlament bis 2030 verlängerten Moratoriums für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, zugelassen.  

    Die „neuen Züchtungstechniken“ mögen zwar den Begriff „Gentechnik“ vermeiden, aber sie manipulieren dennoch das Genom von Pflanzen. Die Befürworter dieser Techniken präsentieren sie als präziser und sicherer als die derzeitigen Techniken der genetischen Veräderung. Sie versprechen zudem höhere Erträge und einen geringeren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus sollen diese Techniken einen Beitrag zur Anpassung der  Landwirtschaft an die Herausforderungen des Klimawandels leisten. Das neue Gesetz sieht eine Reihe von Zulassungs-, Selbstkontroll- und Sanktionsmassnahmen im Zusammenhang mit der Einführung dieser neuen Züchtungstechniken vor. Es sollen zwei getrennte Produktions- und Vertriebskanäle betrieben werden. Auf diese Weise hätten die Verbraucher und Produzenten die Wahl zwischen gentechnisch veränderten und nicht veränderten Produkten. 

    Vox Ethica hat zu diesem Gesetzentwurf mehrere Vorbehalte geäussert. Ersten stellt sie die Durchführbarkeit infrage und weist auf die zahlreichen Risiken hin, die mit zwei parallelen Produktions- und Vertriebskanälen verbunden sind. Zweitens stellt sich die Dienststelle gegen die Bezeichnung „neue Züchtungstechnologien”. Mit der Einführung dieser Bezeichnung schafft das Gesetz eine neue Terminologie, die darauf abzielt, das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu umgehen. Vox Ethica ist der Ansicht, dass diese Unterscheidung unzulässig ist und auch demokratische Fragen aufwirft. 

    Letztendlich liegen die eigentliche Herausforderung sowie die rote Linie, die nicht überschritten werden darf, in der Unumkehrbarkeit der genetischen Manipulationen, so zielgerichtet und entwicklungsfähig sie auch sein mögen. Da genetische Veränderungen an die Nachkommen weitergegeben werden, ist es schwierig, die Einführung einer jungen, vielversprechenden, aber unsicheren Technik mit all den noch nicht beherrschten Risiken, die sie mit sich bringt, in einem Zeitrahmen von mehreren Milliarden Jahren Evolution zu rechtfertigen.  

    In seiner 2015 veröffentlichten Enzyklika Laudato si’ stellt Papst Franziskus eine massive Ausbeutung der Erde und ihrer Ressourcen fest. Er betont die Demut, Verantwortung und Wahrung der Schöpfung, die den Christen obliegt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, schlägt Franziskus eine ganzheitliche Ökologie vor, die über rein technologische Lösungen hinausgeht. Dieser Ansatz setzt eine Entwicklung voraus, die alle Aspekte der menschlichen Entwicklung berücksichtigt und nicht nur die wirtschaftlichen. Aus dieser Perspektive lehnt Vox Ethika den Entwurf des neuen Gesetzes ab. Die Dienststelle befürwortet die Einhaltung des derzeitigen Moratoriums und unterstützt eine Vision der Landwirtschaft, die den schweizerischen Verhältnissen besser gerecht wird. Dabei handelt es sich um eine Landwirtschaft auf menschlicher Ebene mit kleinen bis mittelgrossen Betrieben, die ihre soziale und ökologische Verantwortung in den Dienst des Gemeinwohls und aller Lebewesen stellt. 

    FL / FQ

  • Für eine gerechte Weltordnung im Zeichen der Menschenrechte

    Für eine gerechte Weltordnung im Zeichen der Menschenrechte

    Zur Eröffnung der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats fand UN-GeneralsekretärAntónio Guterres klare Worte: „Rund um die Welt erleben die Menschenrechte einen Frontalangriff. Diese Attacke kommt weder aus dem Dunkeln noch überraschend. Nein, der Kampf wird vor aller Augen geführt, und zwar von jenen, die an der Macht sind.“

    Sowohl der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, wie auch die Präsidentin der UNO-Generalversammlung Annalena Baerbock zogen bei ihren Reden das gleiche vernichtende Fazit. Gewisse Machthaber, ohne sie beim Namen zu nennen, wähnten sich über dem Gesetz, dadurch seien lange selbstverständliche Grundprinzipien infrage gestellt.

    Täglich werden die Menschenrechte, selbst die grundlegendsten, verletzt. Insbesondere geschehen Angriffe auf die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, neue Formen der Sklaverei und Zwangsarbeit oder grausame und unmenschliche Übergriffe.

    Was tun in Anbetracht dieser besorgniserregenden Entwicklung? Volker Türk will eine globale Allianz von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren aufstellen, die sich dieser Entwicklung entgegenstellen und für die Menschenrechte einstehen.

    Was kann in dieser Situation die spezifische Rolle der Kirchen sein? Zahlreiche christliche Kirchen, aber auch andere Religionen und Gläubige weltweit setzen sich für die Menschen- und Bürgerrechte sowie für ein würdevolles Leben für alle ein. Dieses Engagement zeigt sich sowohl in öffentlichen Stellungnahmen als auch in konkreter Unterstützung (juristisch, sozial, wirtschaftlich) für vulnerable Menschen. Auch die Bildungsaspekte sind nicht zu vernachlässigen: Viele religiöse Organisationen bieten Bildungsangebote an, die darauf abzielen, die Inklusion der sozial Schwächsten zu fördern, sei es durch berufliche Ausbildung oder durch Programme zu Bürgerrechten. Dieses Engagement trägt zum Empowerment von Menschen und Gemeinschaften bei. In der Verkündigung und im Handeln von Jesus-Christ war es zentral:  Menschen in Not beizustehen, da jeder Mensch Ebenbild Gottes ist. Unabhängig von Herkunft oder sozialem Hintergrund gilt jeder Mensch als Träger einer unveräusserlichen Würde.

    Bereits 1963 setzte sich Johannes XXIII. in der Enzyklika Pacem in Terris im Namen der katholischen Kirche für die Menschenrechte und für eine multilaterale, auf dem Recht beruhende Weltordnung ein, wie sie von der UNO gefördert wird. Das Zweite Vatikanische Konzil und die nachfolgenden Päpste haben diesen Weg bestätigt, ebenso wie Leo XIV. in seiner Ansprache an das beim Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Korps vom 9. Januar 2026:

    „In diesem Sinne [zum Schutz der Menschenwürde] haben die Vereinten Nationen Konflikte geschlichtet, die Entwicklung gefördert und Staaten beim Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterstützt. In einer Welt, die von komplexen Herausforderungen wie geopolitischen Spannungen, Ungleichheiten und Klimakrisen geprägt ist, sollte die Organisation eine zentrale Rolle bei der Förderung des Dialogs und der humanitären Hilfe spielen und so zum Aufbau einer gerechteren Zukunft beitragen.“

    Auch die Schweiz hat im Bereich des Schutzes von Einzelpersonen und der grundlegenden Freiheiten noch Fortschritte zu machen. So sei etwa daran erinnert, dass sie das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (1990) nicht unterzeichnet hat, ein Übereinkommen, das genau darauf abzielt, sie vor Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen zu schützen.

    In der Schweiz engagiert sich die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) für den Schutz und die Förderung der Grundrechte. Die SMRI hat den Auftrag, die Interessen aller Bevölkerungsgruppen zu vertreten und sich für deren Rechte einzusetzen. Sie kooperiert mit Behörden auf allen staatlichen Ebenen, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, und der Wirtschaft. Sie informiert die Öffentlichkeit, Staat, Politik und Wirtschaft über die Menschenrechte. Sie analysiert deren Umsetzung in der Schweiz, weist auf Lücken hin, zeigt Korrektive auf, stösst den Dialog an und bringt sich in den politischen Diskurs ein. Vox Ethica unterstützt die Arbeit dieser Institution ausdrücklich.

    FL / FQ 26.2.2026

  • Ethik und Religion im öffentlichen Raum – eine störende Stimme?

    Ethik und Religion im öffentlichen Raum – eine störende Stimme?

    Aus christlicher Sicht kann man bei der Abwägung seiner Entscheidungen die vorhersehbaren Folgen nicht ausser Acht lassen – nicht nur für sich selbst oder seine Angehörigen, sondern auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gemeinschaft. An diesem Punkt werden unsere Entscheidungen zu echten ethischen Entscheidungen (und nicht nur zu einer blossen Interessenabwägung).

    Man kann sich fragen, welche Werte oder Prinzipien uns zu einer Entscheidung veranlassen. Basieren sie auf religiösen, sozialen, ethischen oder philosophischen Werten? Oder werden wir von Emotionen beeinflusst: Ist es Angst? Ist es Vertrauen? Die Hoffnung auf eine gerechtere Gesellschaft?

    Man kann sich auch fragen, woher diese Emotionen kommen, die dieses oder jenes Thema hervorrufen (Medien, Erfahrungen, Biografie, sozialer Kontext, Bildung …) und warum wir angesichts desselben Themas so unterschiedliche Emotionen empfinden. Dies führt dazu, dass man beim Abstimmen den Stellenwert der Demokratie selbst hinterfragt: Geht es nur darum, unsere Interessen zu verteidigen, oder streben wir etwas anderes an? Welche Art von sozialen Beziehungen und Gesellschaft wünschen wir uns?

    Was bedeutet es, sich von niemandem beeinflussen zu lassen? Es ist eine Art zu denken, dass man von anderen – wer auch immer sie sind – nichts zu lernen hat. Es ist paradox, dass wir uns in einer Zeit, in der Informationen noch nie so verbreitet und leicht zugänglich waren, in Sphären einheitlicher Bedeutungen einschliessen und versuchen, alles, was sich von unserer Meinung unterscheidet, nicht mehr zu sehen. Häufig reagieren wir abwertend, wenn wir mit anderen Sichtweisen konfrontiert werden (wie die unzähligen heftigen Kommentare in den sozialen Netzwerken deutlich zeigen).

    Uns scheint häufig kein Argument der anderen nützlich. Die Kritik an den Kirchen, wenn sie Standpunkte vertreten oder sich an der politischen Debatte beteiligen, ist oft heftig: Sie würden versuchen, uns zu einer bestimmten Wahlentscheidung zu bewegen und damit die Freiheit der Gläubigen einschränken. Diese Debatte findet auch in der Schweiz statt, fast jedes Mal, wenn Kirchen oder Gläubige öffentlich einen oder mehrere Standpunkte vertreten.

    In Zeiten von Influencern, viralem Marketing, sozialen Netzwerken und künstlicher Intelligenz, in denen Einflüsse oft undurchsichtig sind und die Aufmerksamkeitsspanne kurz ist, stört die Stimme der Kirchen. Sie ist oft unangenehm zu hören, weil sie nicht auf der Befriedigung individueller Interessen basiert, keine finanziellen Ziele verfolgt und nicht darauf aus ist, Follower oder Klicks zu generieren. Sie begnügt sich selten mit Unterhaltung oder dem Status quo und schmeichelt nicht dem Ego von Konsumentinnen oder Parteianhängern.

    Wer hat nicht schon einmal nach dem Gottesdienst den Satz gehört: „Ich will mir nicht vorschreiben lassen, wie ich abstimmen soll, niemand darf über meine politischen Entscheidungen bestimmen!“ Man kann darauf antworten, dass es gerade zu dieser Freiheit gehört, über die vielfältigen Standpunkte, Argumente und möglichen Positionen informiert zu sein. Die Freiheit, sich eine Meinung zu bilden und damit seine Bürgerrechte auszuüben, beruht auf dem Zugang zu vielfältigen Informationen. Die Erklärung der Menschenrechte erinnert an diese Notwendigkeit des Informationszugangs, der in allen totalitären Regimes infrage gestellt wird. Viele Völker auf der ganzen Welt kämpfen für den Zugang zu diversifizierten Informationen, um die Möglichkeit zu haben, sich frei zu äussern.

    Die Stimme der Kirchen und Gläubigen zu zensieren würde bedeuten, der öffentlichen Debatte eine wichtige Sichtweise vorzuenthalten, die oft gegen den herrschenden Diskurs Position bezieht und daher besonders wertvoll ist. Die Stimme der Evangelien, die von den Kirchen und Christen getragen wird, erinnert gerade daran, dass wir den Schwächsten und Bedürftigsten in unserer Gesellschaft Aufmerksamkeit schenken müssen. Diese Stimmen zum Schweigen zu bringen, bedeutet in gewisser Weise auch, diejenigen, die unsere Gesellschaft bereits marginalisiert, noch unsichtbarer zu machen.

    Sich den Ideen anderer zu öffnen und ihre Realitäten zu entdecken, verändert unsere Sichtweisen. Vielleicht ist es genau das, was uns Angst macht: mit anderen Meinungen, Informationen und Kontexten konfrontiert zu werden, die unsere Gewissheiten ins Wanken bringen könnten. Schuldgefühle sind nicht weit… Wir geraten so in eine unangenehme Situation des Zweifels.

    Zweifel und Hinterfragen sind jedoch untrennbar mit dem ethischen Denken verbunden. Angesichts fanatischer Diskurse ist es das Herzstück ethischer Überlegungen, unsere tatsächlichen Absichten zu hinterfragen: das, was wir für wahr halten, die Richtigkeit unserer Prinzipien und ihre Anwendung auf Situationen sowie die tatsächlichen Folgen unserer Entscheidungen. Zweifel, Nuancen, Fragen – all das versuchen totalitäre Sprachen und Fake News glätten.

    So analysierte bereits der Linguist Viktor Klemperer in seiner Untersuchung der Sprache des Dritten Reiches: Von Anfang der 1930er Jahre bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs notierte Klemperer täglich die Veränderungen der deutschen Sprache, die durch den totalitären Diskurs auferlegt wurden. Er beobachtete das Verschwinden von Nuancen, Bedingungsformen, hypothetischen und fragenden Formen zugunsten einer vereinfachten, beschwörenden und meist gewalttätigen Sprache.

    Welche Rolle würden die Kirchen und Gläubigen spielen, wenn sie mundtot gemacht wären und sich nicht mehr für aktuelle Fragen interessierten? Wenn sie nicht mehr versuchen würden, gemeinsam mit anderen über Entscheidungen nachzudenken, die unsere Gesellschaften beeinflussen? Würden sie sich von allem abwenden, was die heutige Welt ausmacht, nicht mehr Zeugnis ablegen von dem, was sie täglich sehen und erleben, und zu keinem Zeitpunkt an die Beiträge der frohen Botschaft erinnern? Würden sie dann noch ihre Rolle spielen? Läuft die Religion dann nicht Gefahr, zu Opium zu werden, das unsere Herzen betäubt?

    FQ

    Übersetzung: FL