Der heilige Franz von Assisi wird gerne als Vorbild für eine persönliche, unmittelbare Zuwendung zu den Armen herbeigezogen. Zu Recht, wie ein Blick in seine Regel und sein Testament zeigt: Er teilte das Leben der Bedürftigen, tauschte Kleider mit Bettlern, pflegte Aussätzige. Was er nicht tat, ist ebenso bezeichnend: Er gründete keine soziale Institution. Sein Beitrag war relational, nicht strukturell. Genau diese Beobachtung – jüngst von Papst Leo XIV. in der Apostolischen Exhortation Dilexi te ausdrücklich festgehalten (vgl. Leo XIV., Dilexi te, Nr. 64) – markiert eine Grenze, an der jede kirchliche und gesellschaftliche Ethik der Armutsbekämpfung ansetzen muss: Persönliche Nähe allein genügt nicht, wenn Armut strukturelle Ursachen hat.
Zwei Ebenen, ein Auftrag
Die katholische Soziallehre unterscheidet seit Rerum novarum (vgl. Leo XIII., Rerum novarum, 1891) konsequent zwischen der karitativen und der strukturellen Antwort auf Armut, ohne die eine gegen die andere auszuspielen. Gaudium et spes verankert diese Unterscheidung theologisch in der Lehre von der universalen Bestimmung der Güter der Erde: Eigentum hat eine wesentliche soziale Funktion; wer sich in äusserster Not befindet, hat ein Recht darauf, am Überfluss anderer teilzuhaben (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, Nr. 69). Damit ist Armutsbekämpfung nicht bloss Ausdruck von Grosszügigkeit, sondern eine Frage der Gerechtigkeit.
Dilexi te macht diese Spannung für die Gegenwart neu greifbar, wenn es festhält, dass akute Hilfsmassnahmen immer nur provisorisch sein dürfen und die eigentliche Aufgabe in der Beseitigung der strukturellen Ursachen liegt (vgl. Leo XIV., Dilexi te, Nr. 94) – Ungleichheit, fehlender Zugang zu Arbeit, Boden und Wohnraum, verweigerte soziale Rechte (vgl. ebd., Nr. 81). Ergänzend dazu steht der Gedanke, der bereits von der lateinamerikanischen Kirche (Aparecida) geprägt wurde und den Dilexi te aufnimmt: Die Armen sind als Subjekte zu behandeln, nicht als Objekte der Wohltätigkeit (vgl. ebd., Nr. 100). Das ist der ethische Kern dessen, was gemeinhin als Hilfe zur Selbsthilfe firmiert – nicht in erster Linie eine Frage der Wirksamkeit von Massnahmen, sondern der Würde derer, denen geholfen wird.
Gemeinwohl kennt keine Grenze
Für die gesellschaftliche und politische Praxis bedeutet das, nahe und ferne Armut nicht gegeneinander auszuspielen. Wer mit dem Einkommen bis Monatsende nicht auskommt, und wer in einem strukturell benachteiligten Land keinen Zugang zu Grundversorgung hat, sind aus Sicht christlicher Sozialethik zwei Ausprägungen derselben Verantwortung (vgl. Leo XIV., Dilexi te, Nr. 12–13). Das Gemeinwohl, wie es die katholische Tradition versteht, endet nicht an der Landesgrenze – ein Grundsatz, den bereits Paul VI. formuliert hat: Niemand ist befugt, seinen Überfluss ausschliesslich sich selbst vorzubehalten, wo anderen das Notwendigste fehlt (vgl. Paul VI., Populorum Progressio, Nr. 23; zit. auch in Leo XIV., Dilexi te, Nr. 86).
Diese Überlegung ist keine abstrakte. Sie berührt unmittelbar die gegenwärtige Debatte um Kürzungen in der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Wo Sparentscheide primär fiskalisch oder sicherheitspolitisch begründet werden, blendet die Diskussion in der Regel aus, dass es sich – aus ethischer Perspektive – nicht um eine verzichtbare Grosszügigkeit, sondern um eine Frage struktureller Gerechtigkeit und relationaler Verantwortung handelt. Der Abbruch von Partnerschaften ist nicht nur eine budgetäre, sondern eine Beziehungsfrage.
Fazit
Die Spannung zwischen persönlicher Zuwendung und struktureller Verantwortung lässt sich nicht auflösen, sie ist auszuhalten und zu gestalten. Eine Ethik, die sich am Gemeinwohl orientiert, braucht beides: die Nähe, die den Armen als Bruder oder Schwester erkennt, und den politischen Willen, die Ursachen von Armut – lokal wie global – tatsächlich anzugehen. Wo eines das andere ersetzen soll, wird beides unglaubwürdig.
14.9.2026 FL

